Provokation

Gefährliche Körperverletzung- Freispruch

Unserem Mandanten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine andere Person mit einem Messer verletzt zu haben.

Dabei soll unser Mandant zunächst vor dem Mehrfamilienhaus des Geschädigten erschienen sein und dort Gespräche mit einer Zeugin geführt haben. Als schließlich der Geschädigte aufgetreten sein soll, habe unser Mandant diesen aufgefordert, an die Tür zu treten, um mit ihm zu sprechen. Als der Geschädigte dies tat, soll unser Mandant ein Messer gezogen haben und dem Geschädigten in den linken Oberschenkel gestochen haben, wodurch dieser eine Schnittwunde am Oberschenkel und starke Schmerzen erlitten haben soll. Hierdurch soll sich unser Mandant wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben.

Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Stern auf. Rechtsanwalt Stern beantragte Akteneinsicht und verfasste nach intensivem Durcharbeiten der Ermittlungsakte einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem legte Rechtsanwalt Stern dar, dass unser Mandant die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen habe. Aus diesem Grund beantragte Rechtsanwalt Stern, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, das Hauptverfahren wurde eröffnet und ein Hauptverhandlungstermin zeitnah anberaumt.

Des Weiteren waren am Tag der Hauptverhandlung einige Familienmitglieder und Bekannte des Geschädigten anwesend. Diese trugen Oberteile mit Schriftzügen, die unseren Mandanten provozieren sollten. Dies führte zu einer angespannten Stimmung im Gerichtssaal. Rechtswalt Stern bat die Richterin, die Zuschauer aufzufordern, die Oberteile auszuziehen, um so die gespannte Situation zu deeskalieren und eine objektive Verhandlung für unseren Mandanten zu gewährleisten.

In der Hauptverhandlung wurden verschiedene Zeugen vernommen. Nachdem die Staatsanwaltschaft und das Gericht keine weiteren Fragen gegenüber den Zeugen hatten, stellte Rechtsanwalt Stern verschiedene Fragen zum Geschehensablauf und bat die Zeugen diesen nachzustellen. Die Aussagen und Darstellungen der Zeugen unterschieden sich stark voneinander, sodass unserem Mandanten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Insbesondere ergab sich aus der Schilderung einer Zeugin, dass unser Mandant das Messer in der linken Hand gehalten haben musste. Unser Mandant ist aber Rechtshänder.

Dementsprechend beantragte Rechtsanwalt Stern einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren auch überzeugt, sodass unser Mandant schließlich freigesprochen wurde.  

Nach Verkündung des Urteils begannen einige Zuschauer laut zu schreien, eine Frau fiel in Ohnmacht. Daraufhin wurden die Zuschauer durch Sicherheitskräfte aus dem Gebäude gebracht. Unser Mandant musste zunächst in einen sicheren Raum geleitet werden, um ihn so abzuschirmen. Im Anschluss an die Verhandlung verließ Rechtsanwalt Stern zusammen mit unserem Mandanten das Gericht über einen Seitenausgang des Gerichts, um den Mandanten so vor den Zuschauern schützen zu können.

Trotz der heiklen Situation war unser Mandant über den Ausgang des Verfahrens sehr erfreut und er gilt weiterhin als unschuldig.

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