Nach dem Urteil ist vor der Nachsorge – Burhoffs „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge in 2. Auflage erschienen (und wir lieben es)

Wer Strafverteidigung betreibt, kennt die Situation: Das Urteil ist gesprochen, die Robe hängt wieder im Schrank, und eigentlich könnte man die Akte ablegen. Doch dann klingelt das Telefon. Der Mandant hat Post von der Bewährungshelferin bekommen, die Führerscheinstelle verlangt eine MPU, der Arbeitgeber fragt nach einem Führungszeugnis, und die Staatsanwaltschaft möchte wissen, wann denn der Strafantritt geplant ist. Spätestens jetzt merkt man: Das Strafverfahren endet nicht mit der Rechtskraft. Für den Mandanten fängt vieles gerade erst an.Genau für diese Phase gibt es seit zehn Jahren ein Buch, das in seiner Art bis heute ziemlich allein dasteht: das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ aus dem Hause Burhoff. Im Sommer 2026 ist endlich die lang erwartete 2. Auflage erschienen. Wir haben sie uns genauer angesehen und können es kurz machen: Das Warten hat sich gelohnt.

Detlef Burhoff muss man in der Strafrechtsszene eigentlich niemandem mehr vorstellen. Der frühere Richter am OLG Hamm und heutige Rechtsanwalt ist für viele Verteidigerinnen und Verteidiger so etwas wie ein ständiger Begleiter. Man liest seinen Blog, man schlägt in seinen Handbüchern nach, man rechnet mit seinem RVG-Kommentar ab. Und man hat dabei immer das Gefühl, dass da jemand schreibt, der weiß, wie es in der Praxis tatsächlich zugeht. Seine Akribie merkt man auch diesem Werk an.

Mit der Nachsorge schließt Burhoff die Reihe seiner großen Handbücher: Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel – und eben das, was danach kommt. Zusammen bilden sie das „Burhoff-Quartett“, das in vielen Strafrechtskanzleien einen Ehrenplatz im Regal hat. Wer die anderen Bände kennt, fühlt sich hier sofort zu Hause.

Für die Neuauflage hat Burhoff ein Team von rund zwei Dutzend Autorinnen und Autoren um sich versammelt. Die Mischung ist bewusst breit: Strafverteidiger, Oberstaatsanwälte, Richter am OLG, ein Verwaltungswirt, ein Rechtspfleger und ein Ministerialrat aus dem Bundesjustizministerium. Das tut dem Buch gut. Jeder schreibt aus seiner eigenen Praxis heraus, und man bekommt die Perspektive beider Seiten des Gerichtssaals und darüber hinaus.

Das Handbuch nimmt sich alles vor, was nach Rechtskraft oder endgültiger Einstellung auf den Mandanten zukommen kann. Und das ist, wie man beim Durchblättern schnell merkt, eine ganze Menge. Gegliedert ist das Werk in zehn Teile von A bis J:

  • Teil A behandelt Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung – also Auflagen und Weisungen, Bewährungshilfe, Widerruf, Sperrfristen und die Gefahrenprognose.
  • Teil B widmet sich der Vollstreckung von Strafen und Maßregeln, von der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe über die Zurückstellung nach § 35 BtMG bis zur Führungsaufsicht und der internationalen Vollstreckung.
  • Teil C führt in den Straf- und Maßregelvollzug: Besuch, Post, Vollzugsplan, Lockerungen und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
  • Teil D und E drehen sich um Daten und Register, etwa Datenlöschung, Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Tilgung und Fahreignungsregister.
  • Teil F beschäftigt sich mit Medien und Strafverfahren,
  • Teil G mit dem Gnadenrecht.
  • Teil H zeigt die Folgen für einzelne Personen- und Berufsgruppen: Heilberufe, Beamte und Soldaten, Rechtsanwälte, Gewerbetreibende, Jäger und Waffenbesitzer, Ausländer.
  • Teil I umfasst Opferentschädigung, zivilrechtliche Ansprüche und die Entschädigung nach dem StrEG.
  • Teil J rückt schließlich Gebühren und Kosten in den Blick – denn auch die Nachsorge will ordentlich abgerechnet werden.

Innerhalb der Teile sind die Stichworte alphabetisch sortiert, ganz im bewährten ABC-Stil der Burhoff-Handbücher. Das hat einen schönen Effekt: Man muss nicht wissen, in welchem Kapitel eines klassischen Lehrbuchs ein Problem versteckt sein könnte. Man sucht einfach das Stichwort und landet direkt beim Thema.

Besonders schätzen wir, wie weit das Buch über den Tellerrand des Strafrechts hinausblickt. Dass eine Verurteilung Folgen für die Approbation, die Beamtenlaufbahn, den Waffenschein oder den Aufenthaltsstatus haben kann, weiß man natürlich irgendwie. Wie diese Folgen konkret aussehen und was man dagegen tun kann, steht aber selten so gesammelt an einem Ort. Gerade für die Beratung schon während des laufenden Verfahrens ist das Gold wert. Wer weiß, was nach dem Urteil droht, verteidigt davor anders.

Zehn Jahre sind eine lange Zeit, gerade in einem Rechtsgebiet, in dem sich so viel bewegt. Die Erstauflage stammte aus dem Jahr 2016 und bildete den Stand von September 2015 ab. Schon die damaligen Rezensenten hatten sich eine Neuauflage gewünscht. Nun ist sie da, und sie ist auf dem Stand von März 2026. Werner Siebers hat sie in der StraFo deshalb „aktueller als alles andere“ genannt, was derzeit auf dem Markt ist. Dem können wir uns nur anschließen.

Eingearbeitet ist die neuere Rechtsprechung etwa zu Belehrungspflichten im Verständigungsverfahren, zur Bestimmtheit von Bewährungsauflagen und zur Rolle der Bewährungshilfe. Geblieben sind die Dinge, die man an der Erstauflage geschätzt hat: die durchgehende Gliederung, die Hinweise für den Verteidiger und eine Fülle von Mustern. Die Mustertexte stehen übrigens wieder zum Download bereit, sodass man sie direkt in den eigenen Schriftsatz übernehmen kann.

Auch an der Benutzerfreundlichkeit wurde gefeilt. Ein ausklappbares Schlagwortverzeichnis und ein eigenes Musterverzeichnis machen das Nachschlagen deutlich bequemer. Wer schon einmal mit einem dicken Handbuch auf dem Schreibtisch nach einer Randnummer gesucht hat, weiß solche Kleinigkeiten zu schätzen.

Ein Handbuch dieses Umfangs ist nichts, was man an einem Wochenende von vorne bis hinten durchliest. Muss man auch nicht. Aber man kann es tatsächlich gut lesen, und das ist bei juristischer Fachliteratur keine Selbstverständlichkeit. Die Sprache ist klar und unaufgeregt, die Beiträge sind verständlich geschrieben – auch für Kolleginnen und Kollegen, die sich nur gelegentlich mit Vollstreckung oder Vollzug befassen.

Jedes Stichwort beginnt mit dem Kasten „Das Wichtigste in Kürze“. Das ist ein Segen, wenn der Mandant schon am Telefon wartet: Ein Blick, und man hat die Grundlinien parat. Wer tiefer einsteigen will, findet danach eine sorgfältige Darstellung mit Rechtsprechungsnachweisen, Querverweisen und weiterführender Literatur. Die eingestreuten Hinweise für den Verteidiger schärfen den Blick für die Punkte, auf die es in der Praxis ankommt.

Und das Buch hilft im Alltag ganz konkret. Neue Straftat während laufender Bewährung? Drohender Widerruf? Mehrere Urteile, und keiner weiß mehr, was wann vollstreckt wird? Mandant will wissen, wann seine Eintragung im Führungszeugnis verschwindet? Für all das gibt es ein Stichwort, eine Antwort und meist auch gleich ein Muster.

Wenn man unbedingt etwas bemängeln will, dann allenfalls das Gewicht: Mit gut eineinhalb Kilo ist das Handbuch alles andere als ein Leichtgewicht. Dafür ist es aber auch kein Staubfänger.

Das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ schloss schon in der Erstauflage eine Lücke. Die 2. Auflage macht daraus ein rundum aktuelles, gut lesbares und ungemein nützliches Arbeitsmittel. Man findet darin eine Fülle wichtiger Informationen, die man sich sonst mühsam aus Kommentaren, Aufsätzen und Verwaltungsvorschriften zusammensuchen müsste – und zwar so aufbereitet, dass man sie auch unter Zeitdruck schnell erfassen kann.

Wir mögen Detlef Burhoff und seine Bücher sehr, und dieses Werk zeigt einmal mehr, warum. Es ist mit Sachverstand, Praxisnähe und spürbarem Herzblut gemacht. Man merkt, dass hier jemand die Verteidigung nicht an der Saaltür enden lassen will, sondern den Mandanten auch danach begleitet wissen möchte. Dieses Anliegen trägt das ganze Buch.

Unsere Empfehlung fällt deshalb eindeutig aus: In jeder strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei gehört dieses Handbuch ins Regal – und zwar in Griffweite. Aber auch Richterinnen und Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und alle, die mit Bewährung, Vollstreckung und Vollzug zu tun haben, werden es mit Gewinn nutzen. Ein echtes Must-have.

Burhoff (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2. Auflage 2026, ZAP Verlag, Bonn, rund 1.400 Seiten, 129 Euro, ISBN 978-3-7508-0041-0.