Schmuck

Gemeinschaftlicher Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen- Schmuck und Bargeld in Höhe von 24.000,00 € erlangt – Bewährungsstrafe und Haftentlassung nach kurzer Untersuchungshaft

Unserem Mandaten wurde vorgeworfen, an einem Tag mit einem Mitbeschuldigten versucht zu haben, wertvolle Gegenstände
aus einer Wohnung mitzunehmen und an einem weiteren Tag aus einer anderen Wohnung Bargeld, Wertgegenstände und Schmuck, darunter eine Swarowski-Kette, drei goldene Armbanduhren der Firmen Jette, Michael Kors und Christ sowie 2 Schlagstöcke, eine Handtasche und Parfum-Flaschen entwendet zu haben. Hierdurch soll sich unser Mandant wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB strafbar gemacht haben.


Unser Mandant wurde in einem Hotel mit einem Teil der Beute verhaftet.
Daraufhin kontaktierte unser Mandant Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern und beauftragte ihn mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Stern besorgte sich umgehend die Ermittlungsakten und erwirkte einen zeitnahen Hauptverhandlungstermin.

Bei mehreren Haftbesuchen mit unserem Mandanten bereiteten wir eine Einlassung für das Gericht vor. Unser Ziel war dabei, eine längere Untersuchungshaft zu umgehen und das Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu beenden.
In der umfassenden Einlassung unseres Mandanten schilderte Rechtsanwalt Stern sodann die persönliche Situation unseres Mandanten.
Unser Mandant hatte ursprünglich gemeinsam mit einem Freund ein Auto in Deutschland kaufen und dieses gewinnbringend in Georgien weiterverkaufen wollen. Leider stellte sich dies aufgrund der vielen
professionellen Händler auf dem Gebrauchtwagenmarkt schwieriger dar als gedacht. Unserem Mandanten ging mit der Zeit das Geld aus, da er sich aufgrund einer Erkrankung regelmäßig Schmerzmittel kaufen musste und das Hotel, in welchem er vorübergehend wohnte, auch nicht günstig
war. Um nicht mit völlig leeren Händen nach Georgien zurückzufahren und als Verlierer vor seinen Freunden dazustehen, kam er auf die Idee, Wohnungseinbrüche zu versuchen. Er wusste sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr anders zu helfen. Es kam zu einem versuchten sowie vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahl.


In der Hauptverhandlung behauptete ein Zeuge jedoch plötzlich, dass der erste Diebstahl nicht nur versucht, sondern sogar vollendet war, da 20.000 € gestohlen worden seien. Rechtsanwalt Stern befragte den Zeugen daraufhin sehr konfrontativ, woraufhin sich für Rechtsanwalt Stern herausstellte, dass der Zeuge bezüglich seiner Angaben gelogen hatte.
Demgegenüber glaubte die Staatsanwaltschaft dem Zeugen und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monate sowie die Einziehung der 20.000 €. Rechtsanwalt Stern gab sich damit nicht zufrieden und beantragte, gegen unseren Mandanten nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Nach dem ausführlichen Plädoyer von Rechtsanwalt Stern schloss sich das Gericht seinem Antrag an und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Unser Mandant wurde umgehend aus der Haft entlassen.

Posted by stern in Referenzen