strafmildernd

Schwere räuberische Erpressung, Betrug und Urkundenfälschung – Ableistung von Freizeitarbeiten

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin eine schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Um an die Goldringe seiner Mitschülerin zu gelangen, soll er ihr eine Falle gestellt haben. Er soll sie von der Schule abgeholt und an eine vorher verabredete Stelle gebracht haben, an der ein unbekannter Mittäter der Mitschülerin ein Messer vorgehalten und die Herausgabe der Ringe verlangt haben soll.  Um den Tatbeitrag unseres Mandanten zu verschleiern, sollt der unbekannte Mittäter auch von unserem Mandanten Kopfhörer und Weste gefordert und erhalten haben. Die Mitschülerin war kurz darauf überaus verwundert, als sie die vermeintlich geraubten Gegenstände bei unserem Mandanten sah, der für die Rückführung keine plausible Erklärung hatte.

Unserem Mandanten wurde zudem vorgeworfen, nach vorheriger Verabredung über Ebay-Kleinanzeigen, eine gefälschte VBB-Monatskarte zum Preis von 60,00 € an jemanden verkauft zu haben, wobei er diesem vorspiegelte, dass es sich bei der Monatskarte um ein Original handeln würde, um ihn zur Übergabe des Geldes zu veranlassen. Hierdurch soll er sich nicht nur wegen Betruges, sondern auch wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht haben.

Nach Mandatierung holte sich Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern umgehend die Akten von der zuständigen Geschäftsstelle und bereitete in mehreren persönlichen Gesprächen mit unserem Mandanten den Hauptverhandlungstermin vor.

In der Hauptverhandlung legte unser Mandant – aufgrund der prekären Aktenlage – ein mit Rechtsanwalt Stern abgesprochenes umfassendes und von Einsicht geprägtes Geständnis ab. Zudem übergab unser Mandant dem Zeugen einen symbolischen Betrag als Schadenswiedergutmachung für die gefälschte VBB-Karte. Eine Schadenswiedergutmachung bezüglich der Mitschülerin war aufgrund ihres Nichterscheinens zur Hauptverhandlung nicht möglich. Diese Handlungen wurden zugunsten unseres Mandanten gewürdigt und wirkten sich erheblich strafmildernd aus.  

Aufgrund dieser Verteidigungslinie sah das Gericht davon ab, gegen unseren Mandanten einen Arrest zu verhängen. Erwachsenen droht bei einer solchen Anklage ohnehin eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Gericht ordnete lediglich das Ableisten von 60 Stunden Freizeitarbeiten an. Unser Mandant und auch dessen in der Verhandlung anwesender Vater waren über den Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.

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