Strafprozess

Haftbefehl und Vorwurf des schweren Bandendiebstahls und der Hehlerei in sieben Fällen; Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich – Bewährungsstrafe in der Hauptverhandlung nach Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht

Rechtsanwalt Stern wurde gebeten, sich um eine Frau zu kümmern, die aufgrund eines möglichen Haftbefehls auf der Flucht war. Er legte gegen den eventuell bestehenden Haftbefehl Beschwerde ein und erfuhr dadurch, dass tatsächlich ein Haftbefehl bestand. Hintergrund des Haftbefehls waren zwei banden- und gewerbsmäßige Ladendiebstähle. Zwei Banden, zu denen unsere Mandantin gehört haben soll, sollen gemeinsam Bekleidungsgeschäfte ausgeräumt und dabei einen Schaden im mittleren fünfstelligen Betrag produziert haben. Sie sollen dabei ausgenutzt haben, dass der Security-Chef der Bekleidungsunternehmen Teil einer der Banden gewesen sein soll.

Mehrere Beschuldigte befanden sich in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Stern suchte nach Akteneinsicht den zuständigen Staatsanwalt auf und kündigte an, dass sich seine Mandantin stellen wolle. Allerdings müsse sie dann vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont werden. Die Staatsanwaltschaft ließ sich hierauf ein und es wurde ein Termin vereinbart, zu dem sich unsere Mandantin stellte. Sie kam nicht in Untersuchungshaft, sondern erhielt eine Meldeauflage.

In der Zwischenzeit war das gegen die in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten beendet worden. Diese hatten unbedingte Haftstrafen, aber zum Teil auch Bewährungsstrafen erhalten. Im Hinblick auf die Bewährungsstrafen gegen die Mitbeschuldigten führte Rechtsanwalt Stern nun Gespräche über eine Bewährungsstrafe für unsere Mandantin. Der Staatsanwalt stimmte dem grundsätzlich zu, hatte allerdings noch alte, unerledigte Verfahren wegen Diebstahls und Hehlerei mit einem Gesamtschaden von knapp 10.000,00 € beigezogen und klagte diese gemeinsam an.

Rechtsanwalt Stern bemühte sich um einen raschen Verhandlungstermin. In diesem konnte er nach langer Diskussion trotz der zusätzlichen Vorwürfe einen Deal schließen und eine Bewährungsstrafe aushandeln. Ein wichtiges Argument für den Deal bestand darin, dass die zahlreichen Fälle der Hehlerei auch als eine Tat gewertet werden könnten. Hierdurch kam es im Ergebnis sogar zu einigen Freisprüchen.

Unsere Mandantin war sehr froh darüber, dass sie sich als einzige der Beschuldigten keinen Tag in Haft befinden musste.

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