Täterschaft

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 1: §§ 1 – 37 – in 4. Auflage erschienen


Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch bietet mit seinen insgesamt sechs Bänden zum Strafgesetzbuch und drei weiteren Bänden zu den in der Praxis besonders relevanten Gebieten des Nebenstrafrechts eine ausführliche Kommentierung zu strafrechtlichen Fragen jeglicher Art.

Der erste Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch ist nun in bereits 4. Auflage unter Bandredaktion von Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg erschienen. Der Band enthält dabei zahlreiche Vorschriften, die sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der juristischen Praxis für ein grundlegendes Verständnis des Allgemeinen Teils des Strafrechts unabdingbar sind. Die Neuauflage von Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand. Die Kommentierung wurde an zahlreichen Stellen durch die neuste Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur umfassend aktualisiert und berücksichtigt dabei alle wichtigen Entwicklungen des Strafrechts. Besonders intensiv wurden dabei die Themenbereiche Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum sowie Täterschaft und Teilnahme überarbeitet.


Die Kommentierung ist wie gewohnt inhaltlich herausragend, fundiert sowie sehr umfangreich und detailliert. Trotz großen Umfangs gelingt die Orientierung im Text gut. Die Kommentierung der einzelnen Normen des ersten Bandes ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Auf den fettgedruckten Gesetzestext der jeweiligen Vorschrift folgt – je nach Länge der Kommentierung – das vom Kommentator empfohlene Schrifttum und eine Inhaltsübersicht einschließlich der jeweiligen Randnummern. In der darauffolgenden ausführlichen Erläuterung des Gesetzestextes werden die relevanten Stichwörter hervorgehoben, sodass man den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung behält. Darüber hinaus ist es besonders lobenswert, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Der Band 1 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch stellt – so wie die anderen Bände des MüKo – eine gelungene Kombination von Vollständigkeit und Praktikabilität dar. Das Werk bietet stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge für aufkommende Probleme an, wodurch dieser Band ein für den sorgfältig arbeitenden Juristen unverzichtbares Arbeitsmittel ist. Besonders hervorzuheben ist zudem, dass die Kommentierung die Vielseitigkeit juristischer Tätigkeiten im Strafrecht widerspiegelt. Unter den Kommentatoren sind Juristen aus der Wissenschaft und Lehre, der Rechtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft.

Auch wenn der Preis für den Band mit 339,00 € recht hoch sein mag (bei Abnahme aller Bände bekommt man einen erheblichen Rabatt), lohnt es sich der Erwerb dieses Bandes, zumal im Allgemeinen teil verortete Probleme häufiger auftauchen als man annimmt. Außerdem sieht’s im Regal blöd aus, wenn ein Band fehlt.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 1 (§§ 1 – 37), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2020, 1993 Seiten, 339,00 €.

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Posted by stern in Rezension