U-Haft

Inhaftierter stirbt in der JVA Moabit

Wie die Strafverteidigervereinigung heute berichtet, verstarb weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit in der Nacht vom 23. Juli auf den 24. Juli 2020 der 38-jährige Sami Berbeche mutmaßlich an einer Rauchvergiftung durch ein selbst gelegtes Feuer in seiner Zelle in der JVA Moabit.

Herr Berbeche berichtete im Haftprüfungstermin am 20. Juli 2020 von schweren Depressionen. Er äußerte mehrfach, in das Haftkrankenhaus eingeliefert werden zu müssen und berichtete, dass er sich bereits selbst verletzt habe. Er zeigte seine Wunden. Ins Protokoll wurde aufgenommen:

„Der Angeschuldigte teilte mit, er habe starke Depressionen und möchte einem Arzt vorgeführt werden“.

Die zuständige Richterin wies die anwesenden Justizwachtmeister ausdrücklich an, dieses Begehren in der JVA bekannt zu geben und notierte dies auch im Haftblatt. Maßnahmen wurden hiernach jedoch keine ergriffen. Herr Berbeche wurde nach dem Haftprüfungstermin weder einem Arzt vorgestellt noch in das JVK überführt. Die JVA Moabit hat nun bereits Konsequenzen gezogen und einen obligatorischen Sichtvermerk eingeführt. 

Die Strafverteidigervereinigung bemüht sich, den Vorgang aufzuklären.

Quelle: Newsletter der Strafverteidigervereinigung vom 18. August 2020

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Staatsanwaltschaft Göttingen nimmt mutmaßlichen Online-Erpresser aus Krefeld in Haft – trotz Schadens von nur 4.000 €

Dem Mann wird zur Last gelegt, auf einer sozialen Internetplattform eine 43-jährige Frau aus dem Raum Salzgitter mit kompromittierenden Bildern erpresst zu haben. Durch Vorspiegelung ernsthaften Interesses an der Bildung einer gemeinsamen Liebesbeziehung und Täuschung über die eigene Identität brachte er die Geschädigte dazu, ihm sehr persönliche, teilweise auch intime Bilder zu übersenden. Im späteren Verlauf drängte er die Geschädigte immer intensiver, ihm mit Geld auszuhelfen. Nachdem die Betroffene hierauf nicht eingegangen war, drohte er, ihren Angehörigen und Bekannten die kompromittierenden Bilder zukommen zu lassen. Aus Angst und Scham übermittelte die Geschädigte ihm einen Betrag von 4.000,00 €. Als der Beschuldigte sie sodann sofort zu einer weiteren Zahlung aufforderte, wendete sie sich an die Polizei. Es sei dann wohl recht einfach gewesen, die Identität des Mannes zu ermitteln.

Bemerkenswert ist allerdings, dass das Amtsgericht Göttingen einen Haftbefehl erlassenen hat und dieser auch vollstreckt wird, der Mann also in Haft musste. Das Amtsgericht soll die Untersuchungshaft mit einer bestehenden Fluchtgefahr begründet haben.

Die Strafandrohung liegt für eine Erpressung jedoch nur bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, also genau wie beim einfachen Diebstahl. Der Mann wäre aber wohl kaum in Haft gekommen, wenn er der Frau eine Brieftasche mit 4.000 € gestohlen hätte. Aber auch ohne Vergleich mit dem Diebstahlstatbestand: Der Schaden ist verhältnismäßig gering, zumal das Geld mit einiger Wahrscheinlichkeit wird zurückgebucht werden können. Wie soll da eine fluchtanreizbietende Freiheitsstrafe rauskommen?

Rechtsanwalt Stern, Strafverteidiger

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