Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Währenddessen habe er unter dem Einfluss von Kokain gestanden. Seine Ex-Freundin habe sich mit Beißen und Kratzen zur Wehr gesetzt, jedoch vergeblich. Danach habe sie die Beziehung fortgesetzt, weil sie sich nicht anders zu helfen gewusst habe.
Rechtsanwalt Stern riet unserem Mandanten, keine Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen, und nahm Akteneinsicht. Nach umfassendem Durcharbeiten der Ermittlungsakte schrieb Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern eine ausführliche Stellungnahme an die zuständige Staatsanwaltschaft, in der er erklärte, dass eine Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich sei.
Rechtsanwalt Stern schilderte, dass unser Mandant bestreite, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Zudem habe seine Ex-Freundin keinerlei Details zu der behaupteten Vergewaltigung genannt, außer dass sie unseren Mandant gekratzt und gebissen habe und unser Mandant unter dem Einfluss von Kokain gestanden habe. Einen konkreten Zeitraum konnte sie auch nicht benennen. Sonstige Umstände seien unbekannt geblieben.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Stern und stellte das Verfahren ein. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Jeder, der sich einmal ausführlich wissenschaftlichen oder praktischen Fragen des Strafrechts widmen musste, kennt den Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Die Kommentarreihe erläutert nicht nur das gesamte Strafgesetzbuch, sondern auch bedeutsame Bereiche des Nebenstrafrechts und ist somit ein essentielles Werkzeug sowie ein unverzichtbarer Bestandteil im Bücherregal eines jeden (Straf-)Juristen.
Im Jahr 2021 ist nun auch der 3. Band, redaktionell verantwortet von Dr. Jürgen Schäfer, in der 4. Auflage erschienen, welcher die ersten Vorschriften des Besonderen Teils des Strafrechts (§§ 80– 184k StGB) kommentiert und dabei zahlreiche Straftatbestände vereint, die in der juristischen Ausbildung als auch in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind, darunter:
falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Verdächtigung
Geld- und Wertzeichenfälschung sowie
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
In der Praxis etwas seltener anzutreffen, aber nicht weniger interessant, sind die Erläuterungen zum Friedensverrat, Hochverrat und zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit, zu Straftaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, Straftaten gegen die Landesverteidigung, zu Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie.
In der 4. Auflage, an der erlesene und wohlbekannte Bearbeiter mitgewirkt haben, wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Band 3 des Münchener Kommentars zum StGB hat auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur vom Dezember 2020. Es konnte jedoch an zahlreichen Stellen auch neuere Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt werden. So wurden beispielsweise das Änderungsgesetz zur Versuchsstrafbarkeit des sog. „Cyber-Groomings“ und die neue Rechtslage zum sog. „Upskirting“ sowie das 60. StrÄndG („Modernisierung des Schriftenbegriffs“) ausführlich eingearbeitet.
Trotz des großen Umfangs der Kommentierung der einzelnen Normen auf insgesamt 1855 Seiten findet man sich in den jeweiligen Textabschnitten aufgrund der einheitlichen Darstellung (Gesetzestext – Schrifttum – Übersicht – Texterläuterung mit fettgedruckten Überschriften und Schlüsselwörtern – in den Fußnoten angegebene Literatur und Verweise) hervorragend zurecht.
Letztendlich vereint der Münchener Kommentar alles, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Die Kommentarreihe stellt die aktuellen Entwicklungen des Strafrechts nicht nur in einer wissenschaftlichen Tiefe dar, sondern berücksichtigt auch gerade die Bedürfnisse der Praxis.
Das Werk ist somit zu einem zuverlässigen Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftlicher und natürlich für alle, die auf andere Weise in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben, bei der Bewältigung jeglicher strafrechtlicher Probleme geworden.
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 3 (§§ 80–184k), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2021, 1855 Seiten, 349,00 €.
Stern | Strafrecht Fachblog
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