Corona Virus: Infektionsschutzgesetz und Rechtsverordnungen

Im Zuge der zunehmenden Ausbreitung des Corona-Virus haben die Bundesländer immer strengere Regelungen getroffen, um die Epidemie einzudämmen. Es ist nicht absehbar, wann diese Regeln gelockert werden können. Die Einhaltung der Regeln obliegt zumeist der Polizei, die nach dem Infektionsschutzgesetz und den anlässlich der Corona-Epidemie erlassenen Rechtsverordnungen tätig wird. Im Falle eines Verstoßes drohen zumeist Geldbußen, zuweilen aber auch Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Sollte die Polizei Ihnen einen Verstoß vorwerfen, empfehlen wir, sich kooperativ zu verhalten und die Anweisungen zu befolgen. Allerdings sollten Sie keine Angaben zu den Umständen des angeblichen Verstoßen machen. Lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion mit den Polizeibeamten ein. Hier können Sie nichts gewinnen.

Sobald Ihnen ein Anhörungsbogen zugeht, sollten Sie diesen keineswegs ausfüllen, sondern sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen. Wir klären schnell und kostenlos ab, ob unser Tätigwerden überhaupt erforderlich ist. Sollte sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellen, das Bußgeld zu hoch bemessen sein oder Sie oder Ihr Unternehmen finanziell erheblich treffen, oder sollte gar die Verhängung einer Kriminalstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) im Raum stehen, werden wir Akteneinsicht nehmen, die Rechtslage prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Stellungnahme erarbeiten. Überdies ist an die in Bußgeldverfahren sehr kurzen Verjährungsfristen zu denken.

Sofern Sie in diesem Moment Probleme mit der Polizei haben, erreichen Sie die Kanzlei auch unter der Notfallnummer

Büronummer

030 / 629 33 55 11

Für eine anwaltliche Erstberatung in Corona-Fällen berechnen wir 35,00 € unabhängig von der Dauer der Beratung. Die Gebühr ist vorab zu überweisen.