Corona Virus: Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz

Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird insbesondere bestraft, wer eine der durch Rechtsverordnung getroffenen Maßnahmen nicht beachtet und dadurch den Krankheitserreger verbreitet. Dies nachzuweisen wird im Einzelfall sehr schwierig sein.

Die übrigen Strafvorschriften richten sich überwiegend nicht an Privatpersonen. Für weitere Details können Sie uns gern kontaktieren.