Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Paketzusteller mit der Faust so heftig gegen den Brustkorb geschlagen zu haben, dass dieser bewusstlos zusammenbrach. Hintergrund der Tat soll ein Streit darüber gewesen sein, dass der Paketzusteller vor dem Restaurant unseres Mandanten geparkt und so den Zugang zum Restaurant blockiert hatte.
In der ersten Instanz, in der nicht Rechtsanwalt Stern, sondern ein örtlicher Zivilrechtler, mandatiert war, wurde unser Mandant hierfür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden war. Hintergrund der harten Rechtsfolge war, dass der Mandant unmittelbar vor der Tat bereits zweimal verurteilt worden war – einmal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einmal wegen tätlichen Angriffs auf einen Notarzt, der ebenfalls auf dem Restaurantparkplatz geparkt hatte, um rasch zu einem in Not befindlichen Menschen zu gelangen. Für diese Tat hatte der Mandant eine Bewährungsstrafe von 8 Monaten erhalten. Die aktuelle Tat wurde innerhalb der Bewährungszeit begangen.
Dass in der ersten Instanz versucht worden war, streitig zu verhandeln, verwunderte Rechtsanwalt Stern. Nach Aktenlage konnte die Polizei eine frische Verletzung am Oberkörper des Paketzustellers fotografisch dokumentieren. Auch andere Zeugen hatten den Schlag gesehen und der Mandant hatte eine Krankschreibung von einer Woche und einen Arztbericht zur Akte gereicht.
Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Stern unserem Mandanten eindringlich, die Strategie zu ändern. In der Berufungshauptverhandlung entschuldigte sich unser Mandant und zahlte dem Geschädigten ein symbolisches Schmerzensgeld. Rechtsanwalt Stern argumentierte zudem, dass unser Mandant erheblich unter Druck gestanden hatte, weil das Restaurant nur wenig Gewinn abwarf und auf jeden Kunden angewiesen war. Überdies konnte er in der Zeugenvernehmung des Geschädigten herausarbeiten, dass unser Mandant den Zeugen in der Vergangenheit schon einmal aufgefordert hatte, nicht auf dem Parkplatz vor dem Restaurant zu parken.
Die neue Strategie überzeugte Staatsanwaltschaft und Gericht mit der Folge, dass nunmehr auf eine Bewährungsstrafe erkannt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert hierüber und nahm das Urteil sofort an. Auch die Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder des Mandanten freuten sich.
Im Falle der Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe wäre auch die Bewährung aus dem Urteil wegen des Angriffs auf den Notarzt widerrufen worden. Unser Mandant hätte dann für ein Jahr ins Gefängnis gehen müssen.