C.H.Beck

Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung 3. Auflage

Das Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, begründet von Prof. Dr. Gunter Widmaier und herausgegeben von den Strafverteidigern Prof. Dr. Eckhart Müller, Prof. Dr. Reinhold Schlothauer und Prof. Dr. Christoph Knauer, ist im Jahre 2022 nun bereits in der 3. Auflage erschienen.

Schon beim ersten Durchblättern stellt sich dieses Handbuch als ein herausragendes Werk dar: 13 Teilbereiche werden in insgesamt 83 Paragrafen auf 3.147 Seiten von über 90 erfahrenen und spezialisierten Mitautorinnen und -autoren behandelt.

Die 13 Teilbereiche sind dabei wie folgt gegliedert:

  • Allgemeine Grundlagen der Strafverteidigung
  • Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
  • Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
  • Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils
  • Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
  • Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens
  • Spezifisches Berufswissen
  • Risiken der Strafverteidigung
  • Finanzielle und steuerliche Aspekte der Strafverteidigung
  • Spezialgebiete der Strafverteidigung
  • Zeugen und Verletztenbeteiligung
  • Verteidigung und Sachverständigenbeweis
  • Allgemeine Kriminalistik

Dieses Handbuch bietet somit vielfältige rechtliche und taktische Hinweise in allen Verfahrensstadien. Es umfasst nicht nur das materielle und prozessuale Strafrecht, sondern auch zahlreiche weitere Beiträge zur Verteidigertätigkeit, zu Kriminalistik und Kriminaltechnik.

Seit Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2014 ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Ganz im Gegenteil: Es gab zahlreiche vielfältige strafrechtliche Gesetzesänderungen.

Die bisherigen Beiträge wurden überarbeitet und die jüngsten Reformen (insbesondere zum StGB, zur StPO und BRAO) eingearbeitet, wodurch das Inhaltsverzeichnis teilweise gestrafft und teilweise um neue, aktuelle Beiträge erweitert wurde, so um „Verwertungsverbote“ in § 24.

Neben einer grundlegenden Bearbeitung des Handbuchs sorgen auch zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.

Zudem wurde die einschlägige Rechtsprechung bis Juni 2021 in diesem Werk berücksichtigt.

Die Kommentierung ist äußerst aktuell, umfassend und detailliert. Trotz des großen Umfangs  ist dieses Werk klar strukturiert, praxisorientiert und sprachlich wunderbar gelungen. Aufgrund des Randnummernsystems kann man sich mühelos orientieren. Das Exemplar imponiert mit seinen zahlreichen Formulierungsvorschlägen, Checklisten und Praxistipps, die deutlich grafisch abgesetzt sind, wodurch sich der Leser schnell zurechtfindet.

Das Handbuch ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und will hilfreiche Antworten auf die in der täglichen Arbeit häufig aufkommenden sowie seltenen und unvorhersehbaren Probleme geben.

Auch wenn dieses Werk sich grundsätzlich primär an jeden Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, richtet, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Handbuch auch für Strafrichter, Staatsanwälte, Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare, Sachverständige und Polizeibeamte.

Aufgrund der vorgenannten Aspekte und der praxisnahen Aufbereitung dieses Exemplars sprechen wir eine klare Kaufempfehlung aus.

Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Auflage, Beck-Verlag, München 2022, 3.147 Seiten, 239,00 €.

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„Rechtsgeschichten“ von Tobias Freudenberg

Ganz bald ist Weihnachten, und wer heute oder morgen nicht mit den anderen Verrückten in den Shoppingcentern der Republik Viren verbreiten will, und nicht wie der Autor bereits alle Geschenke beisammen oder immerhin auf dem Postweg oder jedenfalls bereits in seinem Kopf fertig ausgearbeitet hat, der bestellt vielleicht für den Juristen seines Vertrauens – bei 200.000 bundesdeutschen Juristen kennt jeder einen über höchstens zwei Ecken – dieses schmucke, dunkelblau mit goldenen Buchstaben umwickelte Büchlein vom NJW-Chefkolumnisten (jaja, auch Chefredakteur) Tobias Freudenberg.

Klar, Freudenberg betreibt hier üble Zweitverwertung, sind doch alle Kolumnen bereits einmal in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) oder der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) erschienen und lediglich nach den handelnden Akteuren neu sortiert: Rechtsanwälte (10-35), Richter (36-61), Gesetzgeber (62-83), Rechtswissenschaftler (84-97) und sonstige.

Freudenbergs Humor ist wahrscheinlich der seiner dreifach volljährigen Leser, meiner ist es nicht ganz, auch weil nach jedem gelungenen Scherz die Erklärung nachgereicht wird – wie bei Verstehen Sie Spaß unter Frank Elstner.

Ich muss dennoch einräumen, an vielen Stellen gelacht zu haben, was meinen Sitznachbarn im Zug nach Hamburg, der in Verschwiegenheitsdingen dem Kollegen aus der allerersten Kolumne in nichts nachstehen wollte, zuweilen irritiert hat. Aber die von Kanzleinamen inspirierten Friseursalons (Steffi & Partner oder Gisela, Gisela & Heidi) hatten Witz.

Zu bemängeln ist allenfalls, dass mehrere Ideen für Kolumnen offenbar auf Fachtagungen entstanden, wo der Autor ein Drittel seiner Arbeitszeit zu verbringen scheint, und dann – entgegen jede Erwartung – doch nicht recht zünden.

Ein wirklich hübsch aufgemachtes Buch also für diejenigen Juristen, die zwischen Gans und Keksen das Geschrei ihrer Neffen oder das Lamentieren ihrer Geschwister über die Corona-Beschränkungen nicht mehr aushalten und sich in die innere Emigration begeben, um wenigstens für ein Stündchen etwas Normalität einkehren zu lassen. Dies sollte den vielleicht etwas hoch gegriffenen Preis von 24,90 € allemal wert sein.

Freudenberg, Tobias: Rechtsgeschichten. C.H.Beck, München 2021, 118. Seiten, 24,90 €. ISBN 978-3-406-76785-2

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