Gegen unseren Mandanten wurde eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von fast 300,00 € zur Tilgung einer verhängten Geldstrafe und des Einziehungsbetrages festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt jedoch das ihm und seiner Familie zur Verfügung stehende Einkommen. Unser Mandant verfügt zwar über ein festes Einkommen, von diesem gehen jedoch erhebliche Anteile für Versicherungen und andere Beiträge ab. Auch sorgt unser Mandant allein für den Lebensunterhalt seiner Familie, bestehend aus ihm, seiner Frau und drei Kindern. Weiterhin wird von diesem Geld auch die Wohnung der Familie bezahlt, sodass darüberhinausgehende hohe finanzielle Ausgaben für unseren Mandanten nicht bezahlbar sind.
Unser Mandant wollte sich zunächst selbst helfen und stellte seine finanzielle Situation der Staatsanwaltschaft in einem Antrag dar. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag jedoch aufgrund der hohen Geldstrafe und des erheblichen Einziehungsbetrags ab und lud unseren Mandanten zum Haftantritt. Sodann nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Stern auf.
Rechtsanwalt Stern besprach mit unserem Mandanten ausführlich dessen persönliche Situation und arbeitete weitere Ausgaben heraus, die für die Bemessung des zur Verfügung stehenden Einkommens relevant sind. Weiterhin fragte Rechtsanwalt Stern unseren Mandanten, in welcher Höhe eine Ratenzahlung möglich wäre.
In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erläuterte Rechtsanwalt Stern, dass unserem Mandanten die Ratenzahlung in der durch das Gericht verhängten Höhe nicht möglich ist und beantragte deshalb die Höhe der zu zahlenden Raten auf 100,00 € im Monat herabzusetzen und nach einem Jahr erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung in dieser Höhe noch vorliegen. Erfreulicherweise entsprach die Staatsanwaltschaft nun dem Antrag von Rechtsanwalt Stern.
Unser Mandant ist über die Herabstufung des Betrages erleichtert. Es ist ihm dadurch weiterhin möglich, neben der Zahlung der Raten auch für den Lebensunterhalt der Familie aufzukommen. Sollte der Mandant noch so lange in Deutschland leben, wird die Staatskasse über 25 Jahre monatlich 100,00 € von unserem Mandanten erhalten.