Erhebliche Minderung der zu zahlenden Rate an die Justizkasse bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

Unser Mandant war unter Mitwirkung eines Kollegen zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem wurde ein erheblicher Geldbetrag als Wertersatz eingezogen.

Im Vollstreckungsverfahren wandte er sich an Rechtsanwalt Stern, nachdem ihm zwar Ratenzahlung gewährt worden war, die monatliche Rate zur Tilung der Geldstrafe aber in Höhe von fast 300,00 € festgesetzt worden war. Dieser Betrag überstieg jedoch das ihm und seiner Familie zur Verfügung stehende Einkommen. Unser Mandant verfügte zwar über ein festes Einkommen, von diesem gingen jedoch erhebliche Anteile für Versicherungen und andere Beiträge ab. Auch sorgte unser Mandant allein für den Lebensunterhalt seiner Familie, bestehend aus ihm, seiner Frau und drei Kindern. Weiterhin wurde von diesem Geld auch die Wohnung der Familie bezahlt, sodass darüberhinausgehende hohe finanzielle Ausgaben für unseren Mandanten nicht bezahlbar waren.

Unser Mandant wollte sich zunächst selbst helfen und stellte seine finanzielle Situation der Staatsanwaltschaft in einem Antrag dar. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag jedoch aufgrund der hohen Geldstrafe und des erheblichen Einziehungsbetrags ab und lud unseren Mandanten zum Haftantritt, um – da die Geldstrafe nicht bezahlt worden war, ersatzweise eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Rechtsanwalt Stern besprach mit unserem Mandanten ausführlich dessen persönliche Situation und arbeitete weitere Ausgaben heraus, die für die Bemessung des zur Verfügung stehenden Einkommens relevant sind. Weiterhin fragte Rechtsanwalt Stern unseren Mandanten, in welcher Höhe eine Ratenzahlung möglich wäre.

In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erläuterte Rechtsanwalt Stern, dass unserem Mandanten die festgesetzte Ratenzahlung nicht möglich sei und beantragte deshalb die Höhe der zu zahlenden Raten auf 100,00 € im Monat herabzusetzen und nach einem Jahr erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung in dieser Höhe noch vorlägen. Erfreulicherweise entsprach die Staatsanwaltschaft nun dem Antrag von Rechtsanwalt Stern.

Unser Mandant ist über die Herabstufung des Betrages erleichtert. Es ist ihm dadurch weiterhin möglich, neben der Zahlung der Raten auch für den Lebensunterhalt der Familie aufzukommen. Sollte der Mandant noch so lange in Deutschland leben, wird die Staatskasse über 25 Jahre monatlich 100,00 € von unserem Mandanten erhalten.