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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht II in 3. Auflage erschienen


Jeder kennt ihn und jeder weiß ihn zu schätzen: Den Münchner Kommentar. Zu den Vorzügen dieses Werkes gehört, dass es sich nicht auf das Kernstrafrecht beschränkt, sondern auch die Vorschriften
des Nebenstrafrechts anspruchsvoll und detailreich kommentiert.
Im Siebenten Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch, redaktionell verantwortet von Professor Dr. Roland Schmitz, wird vor allem das Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet. Der Band vereint Strafvorschriften aus den folgenden Gesetzen:

  • MarkenG
  • UrhG
  • UWG
  • AO
  • SchwarzArbG
  • AÜG
  • BetrVG
  • AktG,
  • AWG
  • BauFordSiG
  • BörsG
  • DepotG
  • GenG
  • GewO
  • GmbHG
  • HGB
  • InsO
  • KWG
  • WpHG
  • TKG sowie
  • TMG

Damit sind erhebliche Regelungsmaterien des gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerstrafrechts, des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsstrafrechts sowie strafrechtliche Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien betroffen.

Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen insbesondere in dem Bereich des Steuerstrafrechts, welches mit knapp 500 Seiten einen Schwerpunkt des siebten Bandes darstellt. Zudem wurde das WpHG nachhaltig durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz geändert, was in der Neuauflage breit verarbeitet ist.

Tiefgreifende Aktualisierungen und Neubearbeitungen der Vorschriften erfolgten auch aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 und die neu veröffentlichte Rechtsprechung sowie Literatur.

Darüber hinaus wurde während der Drucklegung des Bandes das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019, mit seinem Art. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) verkündet, das am 26. April 2019 in Kraft getreten ist. Obwohl Art. 5 GeschGehG die §§ 17-19 UWG aufhebt, wurde die Kommentierung der alten Fassung dieser Vorschriften in dem vorliegenden Band belassen, um den Leser vielfältig zu informieren.

Eine erste Kommentierung des neuen § 23 GeschGehG liegt Band 7 als Nachtrag bei. Die Kommentierungen der Vorschriften sind wie bei den anderen Bänden des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch einheitlich aufgebaut. Es erfolgt zunächst die wörtliche Wiedergabe des jeweiligen Gesetzestextes, worauf ein Überblick über den Regelungszusammenhang folgt. Anschließend wird die jeweilige Norm detailreich erörtert Der Schreibstil ist wie üblich leserfreundlich.
Jeder, der sich mit den komplizierten und wirtschaftsstrafrechtlich beeinflussten Vorschriften des Nebenstrafrechts auseinandersetzen muss, findet in diesem siebten Band auf alle Fragen präzise, praxisnahe und vor allem aktuelle Antworten. Einschränkungen der Verständlichkeit gibt es freilich bei den in diesem Rechtsgebiet zahlreichen Blanketttatbeständen. Hier werden die üblichen Konstellationen durchaus besprochen. Für Spezialfragen muss man aber doch noch wenigstens einen zweiten Spezialkommentar zu dem jeweiligen Gesetz zu Rate ziehen.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht II, 3. Auflage, Beck Verlag, München 2019, 1719 Seiten, 315,00 €

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Posted by stern in Referenzen