Limes

Wenn Ermittlungsbehörden Drittmittelanträge stellen müssen

Bislang dachten wir immer, nur in der Wissenschaft müssten ständig Förderanträge gestellt werden, um vernünftig arbeiten zu können. Jetzt lesen wir in einem Bericht des Tagesspiegel über ein gemeinsames Projekt des Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg, in dem es um um Autodiebstahl, Waffenhandel, Geldwäsche, Drogen und Gewalt ging: Auch die Strafverfolgungsbehörden müssen bei der EU vorstellig werden, wenn sie sich mit Kollegen aus anderen Ländern treffen wollen:

„Das Projekt war aus dem EU-Fonds für Innere Sicherheit mit 500 000 Euro gefördert worden. Damit wurden Treffen der Ermittler und Überwachungstechnik finanziert, aber auch Reisen, damit deutsche Beamte bei Razzien in Osteuropa dabei sein können. Das Projekt ist im September ausgelaufen, ein Folgeprojekt gibt es vorerst nicht. Bestimmte gemeinsame Maßnahmen sind nicht mehr möglich, die Kassen für Reisekosten sind knapp.“

Dabei scheinen die 500.000 € aus Sicht der Ermittlungsbehörden gut angelegt worden zu sein:

„Allein 88 Banden aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wurden entdeckt, 182 Hintermänner und Schlüsselfiguren konnten ausgemacht werden. Und es wurden 4,25 Millionen Euro, 685 Fahrzeuge und zahlreiche Waffen, darunter Maschinenpistolen und Handgranaten, sichergestellt. Die festgestellte Höhe des Gesamtschadens durch die Banden, gegen die ermittelt wird: 600 Millionen Euro“

Stern, Rechtsanwalt

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