Rezension

Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung 3. Auflage

Das Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, begründet von Prof. Dr. Gunter Widmaier und herausgegeben von den Strafverteidigern Prof. Dr. Eckhart Müller, Prof. Dr. Reinhold Schlothauer und Prof. Dr. Christoph Knauer, ist im Jahre 2022 nun bereits in der 3. Auflage erschienen.

Schon beim ersten Durchblättern stellt sich dieses Handbuch als ein herausragendes Werk dar: 13 Teilbereiche werden in insgesamt 83 Paragrafen auf 3.147 Seiten von über 90 erfahrenen und spezialisierten Mitautorinnen und -autoren behandelt.

Die 13 Teilbereiche sind dabei wie folgt gegliedert:

  • Allgemeine Grundlagen der Strafverteidigung
  • Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
  • Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
  • Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils
  • Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
  • Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens
  • Spezifisches Berufswissen
  • Risiken der Strafverteidigung
  • Finanzielle und steuerliche Aspekte der Strafverteidigung
  • Spezialgebiete der Strafverteidigung
  • Zeugen und Verletztenbeteiligung
  • Verteidigung und Sachverständigenbeweis
  • Allgemeine Kriminalistik

Dieses Handbuch bietet somit vielfältige rechtliche und taktische Hinweise in allen Verfahrensstadien. Es umfasst nicht nur das materielle und prozessuale Strafrecht, sondern auch zahlreiche weitere Beiträge zur Verteidigertätigkeit, zu Kriminalistik und Kriminaltechnik.

Seit Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2014 ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Ganz im Gegenteil: Es gab zahlreiche vielfältige strafrechtliche Gesetzesänderungen.

Die bisherigen Beiträge wurden überarbeitet und die jüngsten Reformen (insbesondere zum StGB, zur StPO und BRAO) eingearbeitet, wodurch das Inhaltsverzeichnis teilweise gestrafft und teilweise um neue, aktuelle Beiträge erweitert wurde, so um „Verwertungsverbote“ in § 24.

Neben einer grundlegenden Bearbeitung des Handbuchs sorgen auch zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.

Zudem wurde die einschlägige Rechtsprechung bis Juni 2021 in diesem Werk berücksichtigt.

Die Kommentierung ist äußerst aktuell, umfassend und detailliert. Trotz des großen Umfangs  ist dieses Werk klar strukturiert, praxisorientiert und sprachlich wunderbar gelungen. Aufgrund des Randnummernsystems kann man sich mühelos orientieren. Das Exemplar imponiert mit seinen zahlreichen Formulierungsvorschlägen, Checklisten und Praxistipps, die deutlich grafisch abgesetzt sind, wodurch sich der Leser schnell zurechtfindet.

Das Handbuch ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und will hilfreiche Antworten auf die in der täglichen Arbeit häufig aufkommenden sowie seltenen und unvorhersehbaren Probleme geben.

Auch wenn dieses Werk sich grundsätzlich primär an jeden Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, richtet, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Handbuch auch für Strafrichter, Staatsanwälte, Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare, Sachverständige und Polizeibeamte.

Aufgrund der vorgenannten Aspekte und der praxisnahen Aufbereitung dieses Exemplars sprechen wir eine klare Kaufempfehlung aus.

Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Auflage, Beck-Verlag, München 2022, 3.147 Seiten, 239,00 €.

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Münchener Kommentar Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht I, JGG in 4. Auflage erschienen

Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch ist bekanntlich eines der wichtigsten Handwerkszeuge der Strafrechtler. Er vereint auf ca. zweieinhalb tausend Seite je Band vertiefte Informationen, die aktuelle Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur. Mithilfe seiner klaren Gliederung und der systematischen Durchdringung des Stoffs ist es möglich, auch auf die schwierigsten Fragen eine vernünftige Antwort zu finden.

Wie bei Großkommentaren üblich werden die einzelnen Bände nicht gleichzeitig, sondern sukzessive aktualisiert. Der 7. Band (in der Vorauflage Band 6) ist nun unter der Bandredaktion von Professor Marco Mansdörfer neu in vierter Auflage erschienen. Er erläutert zahlreiche in der Praxis besonders relevante Nebenstrafrechtsgebiete. Konkret sind Kommentierungen zu folgenden Gesetzen enthalten:

  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Grundstoffüberwachungsverordnung (GÜG)
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Transplantationsgesetz (TPG)
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Vereinsgesetz
  • Versammlungsgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Der Schwerpunkt liegt deutlich im Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafrecht. Mehr als die Hälfte der Seiten beschäftigen sich hiermit. Der von Laue, Radtke und Scholze verantworteten JGG-Kommentierung wurden – obwohl sie es sogar aufs Cover geschafft hat – nur 200 Seiten spendiert.

Dies führt auch zu einer Ungleichverteilung der Bearbeiter. Zwar sind nur 6 der 14 Bearbeiter im Hauptberuf Wissenschaftler. 4 sind Richter, die übrigen Staatsanwälte, Kriminaldirekt oder Rechtsanwalt (1). Allerdings werden die wichtigen Gesetze weit überwiegend von Wissenschaftlern kommentiert. Im Arzneimittelstrafrecht ist dies Professor Freund aus Marburg, für das Betäubungsmittelgesetz Dr. Mustafa Oğlakcioğlu und für das Jugendgerichtsgesetz Professor Laue aus Heidelberg. Trotzdem bemühen sich die Autoren häufig auch um einen Praktikerblick, der ihnen aber zuweilen (naturgemäß) schwer fällt.

Die Neuauflage war notwendig geworden weil der Gesetzgeber umtriebig ist.

Insbesondere im Arzneimittelgesetz sind zahlreiche Änderungen zu verzeichnen. Im Anti-Doping-Gesetz wurde ganz aktuell der § 4a AntiDopG eingefügt (»Kronzeugenregelung«). Beim Tierschutzgesetz ist als letzte Änderung vom 18. Juni 2021 das Verbot des Kükentötens besonders hervorzuheben.

Die Kommentierung ist gewohnt umfangreich, in Teilen äußerst detailliert und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein. Trotz des großen Umfangs der Kommentierung ist die Darstellung sehr übersichtlich, das Stichwortverzeichnis hilfreich.

Die Kommentierung der einzelnen Normen der Nebenstrafrechtsgesetze ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Zunächst wird der Gesetzestext fett gedruckt wiedergegeben. Danach wird bei besonders umfangreichen Normen das vom Kommentator empfohlene Schrifttum gesammelt angegeben und eine Übersicht über die Kommentierung der Norm abgebildet. In dem darauffolgenden klar formulierten und gut strukturierten Text sind die Überschriften bzw. die wesentlichen Schlüsselbegriffe und Schlagwörter fett gedruckt. Dadurch springen diese dem Leser gleich ins Auge und er behält den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung. Darüber hinaus ist besonders positiv hervorzuheben, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Wer sich intensiv mit dem Nebenstrafrecht, insbesondere dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen will oder muss, wird für zahlreiche Fragestellungen nicht um den 7. Band des MüKo herumkommen.

Wir sprechen eine Kaufempfehlung aus, auch weil die 429,00 € für den Band (bzw. 1.725,00 € bei Abnahme aller Bände der aktuellen Auflage) durch eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung schnell wieder reingeholt sein sollten. Und im Regal sieht’s auch schick aus.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht I, 4. Auflage, Beck, München 2021.

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Burhoff: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Auflage 2021

Der berühmteste deutsche Schnauzbartträger nach Dieter Zetsche und Autor des einzigen relevanten deutschen Strafrechtsblogs hat wieder eines seiner zahlreichen Handbücher für alle Lebenslagen auf den neuesten Stand gebracht. Wir fragen uns angesichts seines riesigen Outputs manchmal, ob es wirklich nur einen Burhoff gibt, oder ob Burhoff nicht in Wirklichkeit ein Drilling ist und alle drei Burhöffer je 19,3 Stunden am Tag im Keller an ihren Rechnern sitzen, Rechtsprechung auswerten und ins Blog und auf die Bücher verteilen, damit diese außergewöhnlich aktuell bleiben. (Ja, wir wissen, dass Burhoff „nur“ der Herausgeber ist).

Das aktuellste Werk ist die 6. Auflage des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, wie gewohnt im ZAP-Verlag erschienen.

Über die Relevanz dieses Rechtsgebiets müssen kaum Worte verloren werden. Ärger mit Polizei und Gericht mag in vielen Fällen lästig sein – wenn aber der Verlust der Fahrerlaubnis droht, sind Mandanten häufig existenziell gefährdet. Denn zum Arbeitsplatz muss man trotzdem kommen, die Kinder trotzdem von der Kindsmutter abholen. So groß wie die Not der Rechtssuchenden sind auch die Anforderungen an den Rechtsanwalt angesichts sprudelnder Rechtsprechung, sich fortentwickelnder Technik und immer neuer Ideen des Gesetzgebers. Burhoff bietet hier verlässliche, sehr praxisnahe Hilfe und hat auch uns schon in vielen Fällen den entscheidenden Tipp gegeben.

Auf fast 2.000 Seiten führt Burhoff auch in diesem Handbuch alphabetisch sortiert durch die Materie – von A wie Ablehnung eines Richters bis Z wie Zwischenverfahren. Der Leser findet sich leicht zurecht. Wer sein Problem nicht unter die großen Begriffe subsumieren kann, wird im 50seitigen Sachregister fündig.

Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren

Die materiellen Fragen der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeiten (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung und Verstöße gegen § 24a StVG als häufigste Verkehrsordnungswidrigkeiten) und die technischen und verfahrensrechtlichen Probleme halten sich anteilig etwa die Waage.

In der Neuauflage sind unter anderem der Streitstand rund um die 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 20. April 2020, die verfahrensrechtlichen Änderungen, die das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 mit sich gebracht hat, sowie die aktuelle Rechtsprechung zu den Rohmessdaten unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18 berücksichtigt.

Adressat des Werks ist expressiv verbis der Verteidiger. Entsprechend gibt es zahlreiche Praxishilfen und -hinweise, Formulierungshilfen sowie Checklisten. Alle Muster stehen zum Download zur Verfügung.

Im Ergebnis kommt man als Verteidiger im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren an diesem Buch nicht vorbei. Die 129,00 € sind gut angelegt.

Burhoff (Hrsg.): Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, ZAP, Bonn, 129,00 €.

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