Schweigerecht

Zerstechen mehrerer Autoreifen mit einem Messer und Abbrechen mehrerer Spiegel und eines Mercedes-Sterns – Verfahren gemäß § 45 JGG gegen Ableistung von 10 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfenm mit einem Messer auf die Reifen verschiedener Kraftfahrzeuge eingestochen sowie Spiegel und einen Mercedes-Stern abgebrochen zu haben. Dies ist nicht nur als Sachbeschädigung strafbar, sondern stellt auch einen Diebstahl mit Waffen dar.

Unser Mandant war von drei unbeteiligten Zeugen beobachtet worden, wie er mit weiteren Jugendlichen unterwegs gewesen sein soll und dabei mehrere Kraftfahrzeuge beschädigt haben soll. Die Folge dieser Handlungen war ein hoher Sachschaden. Nach dem Eintreffen der Polizei wurde unser Mandant als einziges festgenommen, da eine Freundin unseres Mandanten behauptete, dass er ihr den Mercedes-Stern gegeben und auch alle Reifen der Pkws zerstochen habe.

Rechtsanwalt Stern riet unserem Mandanten, keine Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen, und nahm Akteneinsicht.

Die Aktenlage ergab, dass zwei der insgesamt drei Zeugen nicht angeben konnten, welcher der vier Jugendlichen für die Sachbeschädigungen verantwortlich gewesen sein soll. Die dritte Zeugin behauptete zwar, das Geschehen aus einem Fenster (im Erdgeschoss) beobachtet und unseren Mandanten als denjenigen wiedererkannt zu haben, der in einen der Autoreifen gestochen haben soll. Angesichts der schwierigen Lichtverhältnisse – die Handlungen fanden in der Nacht statt – und der Größengleichheit und ähnlichen Kleidung unseres Mandanten und des anderen männlichen Jugendlichen erschien nach der Darstellung von Rechtsanwalt Stern die Identifizierung unseres Mandanten durch die dritte Zeugin zweifelhaft.

Dennoch war eine Anklage möglich. Im Falle einer Verurteilung wäre unser Mandant mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert worden.

Rechtsanwalt Stern regte daher an, gemäß § 45 Abs. 2 JGG das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit, dies entspricht zwei Tagen, einzustellen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Stern an. Unser Mandant gilt nun weiterhin als unschuldig

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