Strafprozessrecht

Meyer-Goßner/Schmitt – in 64. Auflage erschienen

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist kürzlich in bereits 64. Auflage erschienen, erneut hauptsächlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Das Strafprozessrecht stellt die Königsdisziplin der Strafverteidigung dar, weshalb ausgezeichnete Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet unabdingbar sind. Der Kurz-Kommentar vermittelt diese Kenntnisse hervorragend, da er an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, klar gegliedert und gut verständlich ist. Mithilfe kurzer und knapper Sätze sowie lobenswert ausgewählter Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung wird die Informationsdichte hochgehalten. Für den in der Strafverteidigung tätigen Juristen ist dieser Kurz-Kommentar somit ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag.

Aufgrund der jährlichen Neuauflage dieses Werks bietet er bemerkenswerte Aktualität und berücksichtigt an zahlreichen Stellen die neueste Rechtsprechung und Literatur, was für für die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist.

Uns ist kein Strafverteidiger bekannt, der diesen Kommentar nicht neben seinem Schreibtisch liegen hätte, bei den meisten ist er auch stets auf dem neuesten Stand.

Und eine wichtige Info für Referendare: Der Meyer-Goßner/Schmitt ist in allen Bundesländern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassen. Es dürfte empfehlenswert sein, sich bereits im Studium mit dem Kommentar vertraut zu machen. Der damit verbundene Zeitvorteil in späteren Prüfungen kann am Ende leicht den Unterschied machen.

Meyer-Goßner/Schmitt 2021

In der aktuellen Ausgabe sind alle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht berücksichtigt worden. In den Kurz-Kommentar wurden folgende – beispielhaft aufgezählte – Aktivitäten des Gesetzgebers eingearbeitet:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Neuregelungen der Bestandsdatenauskunft und Erhebung von Nutzungsdaten
  • Europäisches Staatsanwaltsgesetz
  • Hinweise zum geplanten StPO-Fortentwicklungsgesetz

Aus den wesentlichen zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien folgende genannt:

  • BGH-Entscheidung zur Nebenklagebefugnis (BGH NStZ 20, 745)
  • BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei Berufsgeheimnisträgern (BGH StB 44/20 vom 27.01.2021)
  • BVerfG-Entscheidung zu Fragen der Terminierung während der Corona-Pandemie (NJW 20, 2327)
  • EGMR-Entscheidung zur Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  • EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 21, 531)

Die Neuauflage enthält alles, was der Rechtsanwender ad hoc wissen muss. Für die tiefere Recherche stehen Fundstellen zur Verfügung.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist angemessen für dieses in der strafrechtlichen Praxis nicht wegzudenkende Arbeitsmittel.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 64. Auflage, Beck-Verlag, München 2021, 2677 Seiten, 99 €.

Posted by stern in Rezension, 0 comments