Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Versuchte räuberische Erpressung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, (gefährliche) Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung – Bewährungsstrafe trotz widerrufener Bewährung

Unserem Mandanten wurden folgende Taten mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen:

Zunächst habe unser Mandant während des Transports zu einer Gefangenensammelstelle die im Fahrzeug sitzenden Polizeibeamten als „Idioten“ betitelt, welche sich dadurch in ihrem Ehrgefühl verletzt gefühlt haben sollen. Zudem habe unser Mandant einem der drei Polizeibeamten in den Arm gekniffen, sodass dieser Schmerzen erlitten habe.

Als die Gefangenensammelstelle erreicht worden war, haben die Polizeibeamten unseren Mandanten zum Eingang verbracht. Währenddessen habe unser Mandant versucht, um die beabsichtigten polizeilichen Maßnahmen zumindest zu erschweren, sich wiederholt dem Transportgriff zu entziehen und sich mit seinem Körper gegen die Polizeibeamten zu stemmen. Daraufhin haben die Polizeibeamten sowohl den Kopf als auch die Arme unseres Mandanten fixiert. Unser Mandant habe im weiteren Verlauf auch versucht, einen der Polizeibeamten zu treten. Zudem habe unser Mandant seinen Körper versteift, sich erneut gegen die Polizeibeamten gestemmt und wieder versucht, sich dem Transportgriff zu entziehen.

Zwei Wochen später habe unser Mandant mit einem Freund einen Mann in einer Bar aufgefordert, ihnen ein sogenanntes „Glücksgeld“ in Höhe von 100,00 Euro zu geben, nachdem die beiden ihr zuvor vorhandenes Geld an den in der Bar befindlichen Glücksspielautomaten verspielt haben sollen. Als sich der Mann geweigert habe, dieser Forderung nachzukommen, sollen die beiden Drohungen gegen Leib und Leben des Mannes geäußert haben, wenn er das Geld nicht sofort herausgebe. Als der Mann noch gezögert habe, soll einer der beiden zudem geäußert haben, dass der Mann mit einem Messer oder mit einer Pistole umgebracht werden würde, sofern er das Bargeld nicht herausgebe. Der Mann habe dadurch Todesangst erlitten. Da unser Mandant und sein Freund dann bemerkt haben, dass eine Barbesucherin die Polizei rufen wollte, haben sie von dem Mann abgelassen.

Knapp drei Jahre später habe unser Mandant einen Mann auf der Straße als „Bastard“ und „Nazi“ bezeichnet. Ferner habe er geäußert, dass er den Mann abstechen werde. Anschließend habe der Mann unseren Mandanten mit einer Falafel beworfen und versucht, sich von der Örtlichkeit zu entfernen. Unser Mandant habe sodann ein Einhandmesser gezogen, welches er in der Hand kreisen lassen haben soll. Er habe erneut geäußert, dass er den Mann abstechen und „seine Mutter f*****“ werde.

Ein halbes Jahr später habe unser Mandant anlässlich vorangegangener Streitigkeiten mit einem Pflasterstein das Balkonfenster einer Wohnung eingeworfen. Dadurch sei ein Sachschaden in Höhe von 300,00 Euro entstanden. Der Wohnungsbesitzer sei daraufhin zu unserem Mandanten gegangen. Unser Mandant habe diesem sodann mit einer mitgeführten Flasche Reizgas ins Gesicht gesprüht.

Während der vorgeworfenen Taten sei unser Mandant stets alkoholisiert gewesen und habe unter Drogeneinfluss gestanden.

Unser Mandant befand sich wegen widerrufender Bewährung im Gefängnis, weshalb Rechtsanwalt Stern nach Mandatierung Akteneinsicht nahm und unseren inhaftierten Mandanten umgehend besuchte.

Aus der Akte ergab sich, dass die Beweislage im Hinblick auf die Begehung der über insgesamt drei Jahre verteilten Straftaten schlecht aussah. Unser Mandant weist zudem eine lang zurückreichende kriminelle Vorgeschichte auf. Er ist einschlägig vorbestraft. Außerdem verbüßte unser Mandant zu diesem Zeitpunkt eine Freiheitsstrafe aus einem anderen Strafverfahren.

Rechtsanwalt Stern entschloss sich daher, die zuständige Richterin anzurufen und einen Deal über eine Bewährungsstrafe und Therapie als Bewährungsauflage anzuregen. Er schilderte der Richterin, dass unser Mandant eine Partnerin gefunden habe, die ihn unterstütze. Mit der Hilfe der Familie könne es ihm auch gelingen, sich beruflich zu integrieren. Zudem warte auf unseren Mandanten eine neue Rolle als Vater, die sein Verantwortungsbewusstsein steigere und ihm deutlich mache, wie wichtig es für ihn selbst und für seine Familie sei, dass er sein Alkohol- und Drogenproblem bekämpfe.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde sodann über den von Rechtsanwalt Stern angeregten Deal verhandelt. Im Ergebnis schloss sich das Gericht der Auffassung von Rechtsanwalt Stern an und setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Über dieses Ergebnisses war unser Mandant sehr erleichtert. Unserem Mandanten wurde somit die Möglichkeit eröffnet, ein straffreies Leben in Freiheit zu beginnen.

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Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verkauf von Heroin – Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt

Unserem einschlägig vorbelasteten Mandanten, einem syrischen Geflüchteten, wurde vorgeworfen, wiederholt Heroin verkauft und sich bei einer Polizeikontrolle gegen die Festnahme mittels körperlicher Gewalt gewehrt zu haben.

Rechtsanwalt Stern nahm nach der Mandatierung sofort Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe und dem Sozialarbeiter unseres Mandanten auf. Rechtsanwalt Stern kümmerte sich darum, dass unser Mandant, der über ein Jahr keine Schule in Deutschland besucht hatte, in einer Willkommensklasse eines nahe gelegenen OSZ aufgenommen werden konnte. Zudem suchte Rechtsanwalt Stern den Jugendrichter auf, um ihn vorab über die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten in Kenntnis zu setzen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Stern im Rahmen der Befragung des Polizeibeamten herausarbeiten, dass der Mandant die auf Deutsch gegebenen Anweisungen des Polizeibeamten mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht verstanden hatte. Zudem konnte konnte Rechtsanwalt Stern auf den Schulbesuch verweisen und argumentieren, dass es einer Kriminalstrafe nicht mehr bedürfe und das Verfahren auch gegen Ableistung einiger Stunden pädagogisch betreuter Freizeitarbeit eingestellt werden könne. Unser Mandant hatte die Stunden schnell abgeleistet, sodass das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt werden konnte. Auch die Deutschkenntnisse unseres Mandanten haben sich infolge des Schulbesuchs erheblich verbessert, sodass gute Chancen bestehen, dass unser Mandant künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

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