Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verkauf von Heroin – Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt

Unserem einschlägig vorbelasteten Mandanten, einem syrischen Geflüchteten, wurde vorgeworfen, wiederholt Heroin verkauft und sich bei einer Polizeikontrolle gegen die Festnahme mittels körperlicher Gewalt gewehrt zu haben.

Rechtsanwalt Stern nahm nach der Mandatierung sofort Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe und dem Sozialarbeiter unseres Mandanten auf. Rechtsanwalt Stern kümmerte sich darum, dass unser Mandant, der über ein Jahr keine Schule in Deutschland besucht hatte, in einer Willkommensklasse eines nahe gelegenen OSZ aufgenommen werden konnte. Zudem suchte Rechtsanwalt Stern den Jugendrichter auf, um ihn vorab über die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten in Kenntnis zu setzen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Stern im Rahmen der Befragung des Polizeibeamten herausarbeiten, dass der Mandant die auf Deutsch gegebenen Anweisungen des Polizeibeamten mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht verstanden hatte. Zudem konnte konnte Rechtsanwalt Stern auf den Schulbesuch verweisen und argumentieren, dass es einer Kriminalstrafe nicht mehr bedürfe und das Verfahren auch gegen Ableistung einiger Stunden pädagogisch betreuter Freizeitarbeit eingestellt werden könne. Unser Mandant hatte die Stunden schnell abgeleistet, sodass das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt werden konnte. Auch die Deutschkenntnisse unseres Mandanten haben sich infolge des Schulbesuchs erheblich verbessert, sodass gute Chancen bestehen, dass unser Mandant künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

2 comments

Da vertickt man ganz friedlich Heroin am Kotti, versteht wegen mangelnder Deutschkenntnisse angeblich nicht, was die uniformierten Herrschaften denn von einem wollen und haut diesen eine auf die Zwölf. Ganz klar, sowas gehört gegen Auflagen eingestellt! Un-fass-bar, sowas geht auch nur in Berlin… (Sie haben als Verteidiger natürlich einen Bomben-Job gemacht und für Ihren Mandanten ‚rausgeholt, was ging, das ist natürlich klar).

Lieber Kommentator,
besten Dank für Ihren Kommentar!
Ich persönlich bin der Ansicht, dass in dieser Entscheidung der dem Jugendstrafrecht zugrunde liegende Erziehungsgrundsatz ernst genommen worden ist. Auch unabhängig von meiner beruflich bedingten Parteilichkeit halte ich daher die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, für gut vertretbar.

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