Vollstreckung

Versuchte Hehlerei – Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nachts ein zuvor gestohlenes Fahrzeug (Wert: ca. 25.000 Euro) ohne Fahrzeugpapiere und mit laufendem Motor von ihm nicht näher bekannten Personen mit dem Auftrag übernommen zu haben, es über die Landesgrenze nach Polen zu verbringen und weiter nach Warschau zu fahren. Hierfür habe unser Mandant bereits 150 Euro erhalten. In Warschau habe er das Fahrzeug sodann am Flughafen parken und den Schlüssel neben dem Schalthebel liegen lassen sollen. Die Vollendung der Tat sei jedoch durch die Bundespolizei verhindert worden. Hierdurch soll er sich wegen versuchter Hehlerei strafbar gemacht haben.


Unser Mandant wurde vorläufig festgenommen und befand sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft in der JVA Cottbus. Daraufhin kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Stern. Nach Beauftragung mit der Verteidigung nahm Rechtsanwalt Stern Akteneinsicht.
Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zog sich jedoch leider hin. Unser Mandant saß zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits über drei Monate in Untersuchungshaft.


Nach Eingang der Anklage besuchte Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern umgehend unseren Mandanten, um mit ihm den weiteren Fortgang des Verfahrens zu besprechen. Nur zwei Tage nach dem Besuch fand die Hauptverhandlung statt.


In der Hauptverhandlung zeigte sich unser Mandat – wie zuvor mit Rechtsanwalt Stern abgesprochen – vollumfänglich geständig. Da es sich um die erstmalige Verurteilung unseres Mandanten zu einer Freiheitsstrafe handelt und er bereits vier Monate in Untersuchungshaft war, konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nach Verkündung des Urteils wurde unser Mandant umgehend aus der Haft entlassen.

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Drogentherapie – Offener Haftbefehl

Unser Mandant befand sich in einer Drogenentzugsklinik wegen seiner Kokainsucht. In diesen Kliniken werden drogenkranke Menschen durch verschiedenste Therapiemaßnahmen von Ihrer Drogensucht entwöhnt und es wird versucht, diese Menschen wieder in einen geregelten Tagesablauf zu integrieren. Dabei werden den Patienten viele Möglichkeiten aufgezeigt, aus der Sucht herauszukommen. Der Mandant befand sich seit einigen Monaten in einer dieser Einrichtungen. Während seines Aufenthalts erhielt er einen Anruf von seinen Familienangehörigen. Diese schilderten ihm, dass zwei Polizeibeamte vor der Wohnung des Mandanten stünden und nach ihm suchten. Auf Rückfrage der Familienangehörigen, worum es denn ginge und wieso sie den Mandanten suchten, entgegneten die Beamten nur, dass sie es den Angehörigen nicht sagen dürften.
Nach diesem Telefonat benachrichtigte unser Mandant umgehend das Büro von Rechtsanwalt Stern. Dieser versuchte über den Polizeiabschnitt der beiden Polizeibeamten herauszufinden, warum diese seinen Mandanten aufsuchten. Nach einigen Telefonaten konnte Rechtsanwalt Stern herausfinden, dass gegen seinen Mandanten ein Haftbefehl vorläge und dass die beiden Beamten zur Adresse des Mandanten fuhren, um diesen zu vollstrecken. Nach Erhalt dieser Information legte Rechtsanwalt Stern umgehend das Rechtsmittel der Beschwerde ein und beantragte gleichzeitig Akteneinsicht. In der Zwischenzeit erhielt Rechtsanwalt Stern das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin, welche für den Haftbefehl zuständig war. Nach einigen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Stern herausfinden, dass der Grund des Haftbefehls eine noch offene Geldstrafe aus einem vor mehreren Jahren geführten Verfahren ist. Diese wurde seit mehreren Jahren nicht gezahlt. Aus diesem Grund erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Bei nicht gezahlten Geldstrafen tritt an Stelle eines Tagessatzes ein Tag Haft. Um die Therapie und die Chancen auf ein drogenfreies Leben des Mandanten nicht zu gefährden, beantragte Rechtsanwalt Stern, die offene Geldstrafe des Mandanten zu stunden. Er erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass sich der Mandant momentan in einer Therapieeinrichtung befinde, um von den Drogen wegzukommen und dass er zwar bereit ist, die Geldstrafe zu zahlen, jedoch momentan nicht die finanziellen Mittel habe, um diese sofort zu zahlen. Rechtsanwalt Stern beantragte deshalb im selben Antrag die Gewährung einer Ratenzahlung. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag und bot dem Mandanten an, die noch offene Geldstrafe in Raten zu je 50,00 € zu zahlen. Der Haftbefehl wurde zurückgenommen. Der Mandant war sichtlich erleichtert, als er diese Information von Rechtsanwalt Stern erhielt

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