Die Justizbehörden berechnen 12 € für die Übersendung der Akten. Es kommen Kopierkosten hinzu. Für elektronische Akten werden 5 € erhoben. Holt der Verteidiger – wie es in großen Gerichtsstandorten wie Berlin oder Hamburg der Fall ist – die Akte selbst ab, ist die Akteneinsicht kostenlos.