Sexualdelikte

Sexualstrafrecht – Wir helfen beim Vorwurf von Sexualdelikten

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind für den Beschuldigten oftmals sehr belastend. Schon das Bekanntwerden eines solchen Vorwurfs ist dazu geeignet, den Betroffenen zu diskreditieren und seine bürgerliche Existenz erheblich zu bedrohen. Schließlich sorgt ein solch schwerwiegender Vorwurf – sei es auch die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Sexualstrafrecht – nicht selten zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatzes oder im sozialen Umfeld. Möglicherweise steht sogar das Sorgerecht für Ihre Kinder auf dem Spiel. Sie sollten daher bei jeglichen sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen einen erfahrenen Anwalt einschalten, der Sie respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion vertreten wird.

Kontaktieren Sie uns. Wir verteidigen Sie in allen sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen, u.a.:

Im Nachfolgenden wollen wir versuchen, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Sexualdelikte inklusive der Reformen des Sexualstrafrechts aus dem Jahr 2016 zu verschaffen und Ihnen insbesondere die Chancen der Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren näher zu bringen.

Vorab ist zu erwähnen, dass das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung mit Wirkung zum 10. November 2016 in Kraft getreten ist. Darin enthalten ist eine erhebliche Erweiterung der Strafbarkeit für Übergriffe in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Ziel der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 war insbesondere die Implementierung des „Nein-heißt-Nein“-Modells. Künftig sollten alle sexuellen Handlungen bestraft werden, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Dies entspricht letztendlich auch dem Artikel 36 der Istanbul-Konvention, welcher verlangt, dass die Staaten alle nicht-einvernehmlichem sexuellen Handlungen unter Strafe stellen sowie effektiv verfolgen müssen.