Verteidigung bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht bringen Beschuldigte in eine besonders belastende Ausnahmesituation. In kaum einem anderen Bereich des Strafrechts stehen persönliche Integrität, gesellschaftlicher Ruf und berufliche Perspektiven so unmittelbar auf dem Spiel. Zugleich ist das Verfahren häufig von starker Emotionalität, medialer Aufmerksamkeit und geringer Beweislage geprägt.

Als auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen eine sachliche, diskrete und fachlich fundierte Verteidigung – vom ersten Verdacht bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.


Warum Sie bei einem Tatvorwurf im Sexualstrafrecht sofort einen Strafverteidiger beauftragen sollten

Viele Ermittlungen im Sexualstrafrecht beginnen mit einer plötzlichen Durchsuchung, einer polizeilichen Vorladung oder der Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In dieser frühen Phase werden oft entscheidende Weichen gestellt – insbesondere durch (unüberlegte) Aussagen der beschuldigten Person.

Beachten Sie:

  • Auch vermeintlich entlastende Aussagen können missverstanden oder falsch protokolliert werden.
  • Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, Sie umfassend über Ihre Rechte aufzuklären.
  • Selbst aus einer bloßen Anzeige kann – auch ohne objektive Beweise – ein belastendes Strafverfahren entstehen.

Deshalb gilt: Sprechen Sie zuerst mit einem Strafverteidiger – bevor Sie sich äußern.


Die Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

Die Verteidigung gegen sexualstrafrechtliche Vorwürfe ist komplex und erfordert spezifisches strafprozessuales Wissen sowie besondere Sensibilität im Umgang mit Zeugenaussagen und Beweismitteln. Typische Herausforderungen sind:

  • Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen: Häufig existieren keine objektiven Beweise – die Glaubwürdigkeit von Aussagen wird zentral.
  • Beweismittel wie Chatverläufe, Bilder, Videos: Sie müssen sorgfältig auf Authentizität und Kontext geprüft werden.
  • Falschbeschuldigungen: Kommen vor – etwa im Rahmen von Trennungskonflikten oder familiären Auseinandersetzungen.
  • Öffentliches Interesse / Mediale Berichterstattung: In prominenten Fällen kann schon das Ermittlungsverfahren öffentlichkeitswirksam werden.

Als Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig:

  • ob der Vorwurf überhaupt strafrechtlich relevant ist,
  • ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden,
  • ob ein Geständnis taktisch sinnvoll ist oder nicht,
  • und welche Verfahrensstrategie in Ihrem Fall zielführend ist.

Häufige Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Zu den typischen Delikten, mit denen wir als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, zählen:

Gewaltbezogene Sexualdelikte:

Sexualdelikte mit Schutzbefohlenen oder Minderjährigen:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)

Delikte im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten:

Weitere Sexualstraftaten:


Was wir für Sie tun können

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Frühzeitige Beratung und Einschätzung der Rechtslage
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, damit Sie nicht selbst aussagen
  • Akteneinsicht und Beweismittelprüfung
  • Verteidigungsstrategien für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
  • Diskretion und Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte

Kontakt

Wenn Sie mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, warten Sie nicht ab. Schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden – und sprechen Sie mit uns.

Wir beraten Sie vertraulich, ohne Vorverurteilung und mit dem Ziel, den bestmöglichen Ausgang für Sie zu erreichen.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen