Sexualdelikte im Überblick

Vorab ist zu erwähnen, dass das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung mit Wirkung zum 10. November 2016 in Kraft getreten ist. Darin enthalten ist eine erhebliche Erweiterung der Strafbarkeit für Übergriffe in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Ziel der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 war insbesondere die Implementierung des „Nein-heißt-Nein“-Modells. Künftig sollten alle sexuellen Handlungen bestraft werden, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Dies entspricht letztendlich auch dem Artikel 36 der Istanbul-Konvention, welcher verlangt, dass die Staaten alle nicht-einvernehmlichem sexuellen Handlungen unter Strafe stellen sowie effektiv verfolgen müssen.