Die Revision ist ein anspruchsvolles, aufwendiges und zugleich wichtiges Rechtsmittel im Strafverfahren. Die Einlegung einer Revision hemmt nicht nur die Rechtskraft eines Strafurteils, sondern kann auch dazu führen, dass die darin verhängte Strafe geändert oder aufgehoben wird. Die Revision kann somit den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Der Erfolg der Revision hängt maßgeblich davon ab, ob es dem Verteidiger gelingt, innerhalb der knapp bemessenen Revisionsbegründungsfrist die Urteilsbegründung, sowie das Hauptverhandlungsprotokoll mit den Gerichtsbeschlüsse in einer Tiefe durchzuarbeiten, die es erwarten lässt, Fehler des erkennenden Gerichts zu entdecken und den hohen Formerfordernissen der Revisionsgerichte entsprechend zu rügen.
Es ist im Rahmen dieser Website unmöglich, alle denkbaren mit der Revision angreifbaren Fehler aufzulisten. Wir wollen jedoch den Versuch unternehmen, Ihnen zumindest den Ablauf des Revisionsverfahrens zu schildern und dabei deutlich zu machen, worauf der Beschuldigte achten muss, wenn er das Urteil mit der Revision angreifen möchte.