Die Vertretung in Verfahren vor dem Schwurgericht erfordert über die juristische Präzision hinaus oft ein besonderes Maß an menschlicher Empathie und unermüdlichem Einsatz – Eigenschaften, die im Fall einer jungen Mutter im Zentrum der Arbeit von Rechtsanwalt Stern standen. Die Mandantin hatte nach einer niederschmetternden Krebsdiagnose und in einer tiefen psychischen Krise versucht, sich selbst und ihren zweijährigen Sohn das Leben zu nehmen. Während das Kind verstarb, überlebte die Mandantin schwer verletzt. Es stand die für Mord vorgesehene absolute Strafe – lebenslange Freiheitsstrafe – im Raum.
Die Verteidigung stand vor der Herausforderung, ein juristisches Ergebnis zu erzielen, das der extremen psychischen Ausnahmesituation der Mandantin gerecht wird, während diese sich aufgrund ihres kritischen Gesundheitszustandes über Monate im Haftkrankenhaus (JVK) befand. Rechtsanwalt Stern betreute die Mandantin dort intensiv durch zahlreiche Besuche, um in dieser menschlich kaum fassbaren Situation nicht nur juristischen, sondern auch notwendigen menschlichen Beistand zu leisten und die Verteidigungsstrategie eng abzustimmen.
Im Zentrum der Verteidigung stand die fundierte Aufarbeitung der psychischen Verfassung der Mandantin. Rechtsanwalt Stern legte dar, dass die Tat das Ergebnis einer schweren depressiven Symptomatik und massiver Angststörungen war, verstärkt durch die soziale Isolation und die aggressive Krebserkrankung. In der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht wurde herausgearbeitet, dass die Steuerungsfähigkeit der Mandantin zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert war (§ 21 StGB).
Ein wesentlicher Erfolg der Verteidigung war es, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Schuld erheblich gemindert sei. Das Gericht stützte sich hierbei auf das Gutachten des von Rechtsanwalt Stern vorgeschlagenen, äußerst empathischen forensischen Sachverständigen. Die Verteidigung betonte zudem die enorme Haftempfindlichkeit der schwerkranken Mandantin, die während der Untersuchungshaft bereits einen weiteren Schicksalsschlag – den Verlust eines ungeborenen Kindes im Gefängnis – erleiden musste.
Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Verteidigung in wesentlichen Punkten: Trotz des Vorwurfs eines Tötungsdelikts erkannte die Kammer auf eine zeitige Freiheitsstrafe von sechs Jahren, statt der lebenslangen Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 10 Jahre Haft befordert.
Durch die empathische und zugleich juristisch hochpräzise Begleitung konnte Rechtsanwalt Stern sicherstellen, dass die menschliche Tragödie hinter der Tat im Urteil Berücksichtigung fand.
