Strafvollstreckung

Nach dem Urteil ist vor der Nachsorge – Burhoffs „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge in 2. Auflage erschienen (und wir lieben es)

Wer Strafverteidigung betreibt, kennt die Situation: Das Urteil ist gesprochen, die Robe hängt wieder im Schrank, und eigentlich könnte man die Akte ablegen. Doch dann klingelt das Telefon. Der Mandant hat Post von der Bewährungshelferin bekommen, die Führerscheinstelle verlangt eine MPU, der Arbeitgeber fragt nach einem Führungszeugnis, und die Staatsanwaltschaft möchte wissen, wann denn der Strafantritt geplant ist. Spätestens jetzt merkt man: Das Strafverfahren endet nicht mit der Rechtskraft. Für den Mandanten fängt vieles gerade erst an.Genau für diese Phase gibt es seit zehn Jahren ein Buch, das in seiner Art bis heute ziemlich allein dasteht: das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ aus dem Hause Burhoff. Im Sommer 2026 ist endlich die lang erwartete 2. Auflage erschienen. Wir haben sie uns genauer angesehen und können es kurz machen: Das Warten hat sich gelohnt.

Detlef Burhoff muss man in der Strafrechtsszene eigentlich niemandem mehr vorstellen. Der frühere Richter am OLG Hamm und heutige Rechtsanwalt ist für viele Verteidigerinnen und Verteidiger so etwas wie ein ständiger Begleiter. Man liest seinen Blog, man schlägt in seinen Handbüchern nach, man rechnet mit seinem RVG-Kommentar ab. Und man hat dabei immer das Gefühl, dass da jemand schreibt, der weiß, wie es in der Praxis tatsächlich zugeht. Seine Akribie merkt man auch diesem Werk an.

Mit der Nachsorge schließt Burhoff die Reihe seiner großen Handbücher: Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel – und eben das, was danach kommt. Zusammen bilden sie das „Burhoff-Quartett“, das in vielen Strafrechtskanzleien einen Ehrenplatz im Regal hat. Wer die anderen Bände kennt, fühlt sich hier sofort zu Hause.

Für die Neuauflage hat Burhoff ein Team von rund zwei Dutzend Autorinnen und Autoren um sich versammelt. Die Mischung ist bewusst breit: Strafverteidiger, Oberstaatsanwälte, Richter am OLG, ein Verwaltungswirt, ein Rechtspfleger und ein Ministerialrat aus dem Bundesjustizministerium. Das tut dem Buch gut. Jeder schreibt aus seiner eigenen Praxis heraus, und man bekommt die Perspektive beider Seiten des Gerichtssaals und darüber hinaus.

Das Handbuch nimmt sich alles vor, was nach Rechtskraft oder endgültiger Einstellung auf den Mandanten zukommen kann. Und das ist, wie man beim Durchblättern schnell merkt, eine ganze Menge. Gegliedert ist das Werk in zehn Teile von A bis J:

  • Teil A behandelt Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung – also Auflagen und Weisungen, Bewährungshilfe, Widerruf, Sperrfristen und die Gefahrenprognose.
  • Teil B widmet sich der Vollstreckung von Strafen und Maßregeln, von der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe über die Zurückstellung nach § 35 BtMG bis zur Führungsaufsicht und der internationalen Vollstreckung.
  • Teil C führt in den Straf- und Maßregelvollzug: Besuch, Post, Vollzugsplan, Lockerungen und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
  • Teil D und E drehen sich um Daten und Register, etwa Datenlöschung, Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Tilgung und Fahreignungsregister.
  • Teil F beschäftigt sich mit Medien und Strafverfahren,
  • Teil G mit dem Gnadenrecht.
  • Teil H zeigt die Folgen für einzelne Personen- und Berufsgruppen: Heilberufe, Beamte und Soldaten, Rechtsanwälte, Gewerbetreibende, Jäger und Waffenbesitzer, Ausländer.
  • Teil I umfasst Opferentschädigung, zivilrechtliche Ansprüche und die Entschädigung nach dem StrEG.
  • Teil J rückt schließlich Gebühren und Kosten in den Blick – denn auch die Nachsorge will ordentlich abgerechnet werden.

Innerhalb der Teile sind die Stichworte alphabetisch sortiert, ganz im bewährten ABC-Stil der Burhoff-Handbücher. Das hat einen schönen Effekt: Man muss nicht wissen, in welchem Kapitel eines klassischen Lehrbuchs ein Problem versteckt sein könnte. Man sucht einfach das Stichwort und landet direkt beim Thema.

Besonders schätzen wir, wie weit das Buch über den Tellerrand des Strafrechts hinausblickt. Dass eine Verurteilung Folgen für die Approbation, die Beamtenlaufbahn, den Waffenschein oder den Aufenthaltsstatus haben kann, weiß man natürlich irgendwie. Wie diese Folgen konkret aussehen und was man dagegen tun kann, steht aber selten so gesammelt an einem Ort. Gerade für die Beratung schon während des laufenden Verfahrens ist das Gold wert. Wer weiß, was nach dem Urteil droht, verteidigt davor anders.

Zehn Jahre sind eine lange Zeit, gerade in einem Rechtsgebiet, in dem sich so viel bewegt. Die Erstauflage stammte aus dem Jahr 2016 und bildete den Stand von September 2015 ab. Schon die damaligen Rezensenten hatten sich eine Neuauflage gewünscht. Nun ist sie da, und sie ist auf dem Stand von März 2026. Werner Siebers hat sie in der StraFo deshalb „aktueller als alles andere“ genannt, was derzeit auf dem Markt ist. Dem können wir uns nur anschließen.

Eingearbeitet ist die neuere Rechtsprechung etwa zu Belehrungspflichten im Verständigungsverfahren, zur Bestimmtheit von Bewährungsauflagen und zur Rolle der Bewährungshilfe. Geblieben sind die Dinge, die man an der Erstauflage geschätzt hat: die durchgehende Gliederung, die Hinweise für den Verteidiger und eine Fülle von Mustern. Die Mustertexte stehen übrigens wieder zum Download bereit, sodass man sie direkt in den eigenen Schriftsatz übernehmen kann.

Auch an der Benutzerfreundlichkeit wurde gefeilt. Ein ausklappbares Schlagwortverzeichnis und ein eigenes Musterverzeichnis machen das Nachschlagen deutlich bequemer. Wer schon einmal mit einem dicken Handbuch auf dem Schreibtisch nach einer Randnummer gesucht hat, weiß solche Kleinigkeiten zu schätzen.

Ein Handbuch dieses Umfangs ist nichts, was man an einem Wochenende von vorne bis hinten durchliest. Muss man auch nicht. Aber man kann es tatsächlich gut lesen, und das ist bei juristischer Fachliteratur keine Selbstverständlichkeit. Die Sprache ist klar und unaufgeregt, die Beiträge sind verständlich geschrieben – auch für Kolleginnen und Kollegen, die sich nur gelegentlich mit Vollstreckung oder Vollzug befassen.

Jedes Stichwort beginnt mit dem Kasten „Das Wichtigste in Kürze“. Das ist ein Segen, wenn der Mandant schon am Telefon wartet: Ein Blick, und man hat die Grundlinien parat. Wer tiefer einsteigen will, findet danach eine sorgfältige Darstellung mit Rechtsprechungsnachweisen, Querverweisen und weiterführender Literatur. Die eingestreuten Hinweise für den Verteidiger schärfen den Blick für die Punkte, auf die es in der Praxis ankommt.

Und das Buch hilft im Alltag ganz konkret. Neue Straftat während laufender Bewährung? Drohender Widerruf? Mehrere Urteile, und keiner weiß mehr, was wann vollstreckt wird? Mandant will wissen, wann seine Eintragung im Führungszeugnis verschwindet? Für all das gibt es ein Stichwort, eine Antwort und meist auch gleich ein Muster.

Wenn man unbedingt etwas bemängeln will, dann allenfalls das Gewicht: Mit gut eineinhalb Kilo ist das Handbuch alles andere als ein Leichtgewicht. Dafür ist es aber auch kein Staubfänger.

Das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ schloss schon in der Erstauflage eine Lücke. Die 2. Auflage macht daraus ein rundum aktuelles, gut lesbares und ungemein nützliches Arbeitsmittel. Man findet darin eine Fülle wichtiger Informationen, die man sich sonst mühsam aus Kommentaren, Aufsätzen und Verwaltungsvorschriften zusammensuchen müsste – und zwar so aufbereitet, dass man sie auch unter Zeitdruck schnell erfassen kann.

Wir mögen Detlef Burhoff und seine Bücher sehr, und dieses Werk zeigt einmal mehr, warum. Es ist mit Sachverstand, Praxisnähe und spürbarem Herzblut gemacht. Man merkt, dass hier jemand die Verteidigung nicht an der Saaltür enden lassen will, sondern den Mandanten auch danach begleitet wissen möchte. Dieses Anliegen trägt das ganze Buch.

Unsere Empfehlung fällt deshalb eindeutig aus: In jeder strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei gehört dieses Handbuch ins Regal – und zwar in Griffweite. Aber auch Richterinnen und Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und alle, die mit Bewährung, Vollstreckung und Vollzug zu tun haben, werden es mit Gewinn nutzen. Ein echtes Must-have.

Burhoff (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2. Auflage 2026, ZAP Verlag, Bonn, rund 1.400 Seiten, 129 Euro, ISBN 978-3-7508-0041-0.

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Rechtswidrige Inhaftierung abgewendet: Vollstreckungsstopp nach fehlerhafter Ladung

Es gehört zu den komplexeren Aufgaben der Justiz, den Überblick über verschiedene Urteile und deren Verrechnung zu behalten. In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei kam es hierbei zu einem folgenschweren Versäumnis: Die Staatsanwaltschaft lud unseren Mandanten zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl die rechtliche Grundlage für diese Vollstreckung bereits entfallen war.


Hintergrund war eine ältere Geldstrafe, die der Mandant angeblich nicht vollständig beglichen hatte. Bei der Prüfung des Vorgangs stellten wir jedoch fest, dass diese Einzelstrafe bereits durch ein späteres Urteil eines anderen Gerichts in eine neue Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen worden war. Da diese neue Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, war die ursprüngliche Geldstrafe rechtlich „aufgegangen“ und durfte nach den Regelungen zur Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) nicht mehr separat vollstreckt werden.


Die Vollstreckungsbehörde hatte von dieser Einbeziehung offenbar keine Kenntnis erlangt und führte die Strafe weiterhin als offen. Da eine Ladung zum Strafantritt unmittelbaren Handlungsbedarf erfordert, haben wir die Staatsanwaltschaft per Eil-Schriftsatz kontaktiert und die aktuelle Rechtslage detailliert dargelegt. Unter Verweis auf das spätere Gesamturteil konnten wir nachweisen, dass ein absolutes Vollstreckungshindernis vorlag.


Infolge unserer Intervention erkannte die Staatsanwaltschaft den Fehler an und hob die Ladung zum Strafantritt umgehend auf. Dieser Erfolg verdeutlicht, dass Ladungen zur Vollstreckung stets kritisch hinterfragt werden sollten, insbesondere wenn mehrere Verurteilungen vorliegen. Ohne die Korrektur der Vollstreckungsunterlagen wäre der Mandant unberechtigt inhaftiert worden, obwohl seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt war.

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Haftvermeidung bei Bewährungsbruch: Erfolgreiche Verteidigung trotz schwieriger Prognose

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB geführt. Ihm wurde vorgeworfen, durch unwahre Behauptungen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Dritten ausgelöst zu haben, um die Herausgabe seines Laptops zu erzwingen. Die besondere Herausforderung für die Verteidigung durch Rechtsanwalt Stern lag in der massiven Vorbelastung des Mandanten. Zum Tatzeitpunkt stand dieser bereits unter einer laufenden Bewährung aus einer früheren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein erneutes Delikt während dieser Zeit führt im Regelfall zum Widerruf der ersten Bewährung und damit zum sofortigen Antritt einer mehrjährigen Haftstrafe.

In der Hauptverhandlung wurde die Tat konsequent in den Kontext der damaligen Lebensumstände des Mandanten gesetzt. Es wurde dargelegt, dass er zum Tatzeitpunkt infolge einer schweren Schädelverletzung sowie eines epileptischen Anfallsleidens gesundheitlich und psychisch massiv eingeschränkt war. Die Verteidigung arbeitete heraus, dass die Tat Ausdruck einer tiefen persönlichen Krise und Mutlosigkeit war, von der sich der Mandant inzwischen durch eine erfolgreiche medizinische Behandlung und berufliche Neuorientierung glaubhaft distanziert hat.

Durch die überzeugende Darstellung der gesundheitlichen Stabilisierung und einer positiven Sozialprognose konnte ein außergewöhnliches Ergebnis erzielt werden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung trotz des Bewährungsbruchs erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit konnte der drohende Widerruf der vorangegangenen zweijährigen Freiheitsstrafe abgewendet werden. Dies ermöglichte es dem Mandanten, seinen eingeschlagenen Weg der beruflichen Rehabilitation weiter zu verfolgen, statt eine Haftstrafe antreten zu müssen. Der Fall zeigt, dass eine präzise Aufarbeitung individueller Belastungsfaktoren selbst bei kritischen Rückfalltaten den Weg für eine zweite Chance in Freiheit ebnen kann.

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Drei Pfund Vollstreckungswissen – Röttle/Wagner/Theurer „Strafvollstreckung“ in 9. Auflage erschienen

Das Werk „Strafvollstreckung“ von Reinhard Röttle, Alois Wagner und Daniel Theurer ist ein umfassendes und sorgfältig strukturiertes Handbuch, das den gesamten Ablauf der Strafvollstreckung in Deutschland systematisch und praxisnah darlegt. In der aktuellen 9. Auflage präsentiert das Buch auf rund 750 Seiten eine ausführliche Darstellung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung, ergänzt durch fundierte Erklärungen zu Nebenstrafen, Vollstreckungshindernissen, Auslieferung, und internationalen Aspekten.

Das Buch besticht besonders durch seine klare Systematik und die verständliche Darstellung komplizierter Rechtsmaterien, die es auch jenen zugänglich macht, die sich gezielt in strafvollstreckungsrechtliche Mandate einarbeiten möchten. Praktisch wertvoll sind die zahlreichen Mustertexte, Beispielentscheidungen und gut strukturierte Tabellen, die das schnelle Auffinden relevanter Vorschriften erleichtern und die Umsetzung der theoretischen Inhalte im Arbeitsalltag unterstützen. Dies macht das Werk zu einem sehr nützlichen Werkzeug für Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter sowie Rechtspfleger und Vollzugsbeamte gleichermaßen.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass das Buch sämtliche Landesregelungen berücksichtigt und somit bundesweit einsetzbar ist. Die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen bis Anfang 2022 sorgt für Aktualität. Die zweite große Einheit zu gerichtlichen Entscheidungen in der Strafvollstreckung und Sicherungsverwahrung vertieft zusätzlich die Verfahrenskenntnisse und ermöglicht ein ganzheitliches Verständnis.

Der Darstellung gelingt es, komplexe Rechtsfragen verständlich zu vermitteln, ohne dabei an Tiefe zu verlieren. Für die Praxis ist die Kombination aus klarer Theorie, Beispielen und Mustern besonders wertvoll, da sie die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren erheblich erleichtert.

Insgesamt ist „Strafvollstreckung“ von Röttle/Wagner/Theurer ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle im Bereich der Strafvollstreckung Tätigen. Es verbindet fundierte wissenschaftliche Genauigkeit mit hohem Praxisnutzen und eignet sich sowohl zum systematischen Studium als auch zur schnellen Orientierung im Mandatsalltag. Das Buch leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die oft komplizierten Vorgänge der Strafvollstreckung transparent und handhabbar zu machen. Eine klare Empfehlung für alle, die eine belastbare und umfangreiche Arbeitsgrundlage zur Strafvollstreckung suchen.

Röttle/Wagner/Theurer: Strafvollstreckung, 9. Auflage, C.H.Beck, München 2023, 757 Seiten.

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Gefängnisse in der Ukraine

Der Spiegel hat eine interessante Fotostrecke des mit Lichtbildern des Fotojournalisten Misha Friedman veröffentlicht, die sämtlich Gefängniszellen in der Ukraine zeigen. Offenbar ist dort die die Einzelzelle Standard, sondern der Gruppenschlafraum.

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