Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fußballfan von Union Berlin bedroht zu haben. Nach einem Fußballspiel zwischen Hertha und Union Berlin kam es zu Verzögerungen bei der Abfahrt der S-Bahn am S-Bahnhof Olympiastadion. Aufgrund der Verzögerung wurden die Fans des gegnerischen Teams zunehmend angespannter und begannen sich gegenseitig anzufeinden. In dieser Zeit soll unser Mandant mit einer Bierflasche Fans von Union Berlin bedroht haben, indem er zu diesen sagte, dass er ihnen eine reinhauen wolle. Dadurch wurde die Polizei auf unseren Mandanten aufmerksam. Als unser Mandant dies bemerkte, versuchte er vor der Polizei wegzurennen. Nach einigen Metern konnte er jedoch von der Polizei gestellt werden.
Rechtsanwalt Stern nahm sogleich Akteneinsicht und besprach die Sachlage ausführlich mit dem Mandanten. Rechtsanwalt Stern konnte durch die Einsicht der Akte feststellen, dass sich die Aussagen der Polizisten und der Zeugen widersprachen. Es wurden unter anderem abweichende Angaben hinsichtlich der beteiligten Personenzahl gemacht. Darüber hinaus konnte einer der Zeugen nicht einmal den Wortlaut der Beleidigung wiedergeben. Zudem stellte Rechtsanwalt Stern fest, dass der Polizist seine Strafanzeige erst mehrere Wochen nach dem Ereignis aufgeschrieben hatte. Schließlich schilderte unser Mandant einen völlig abweichenden Geschehensablauf und benannte drei weitere Zeugen, die für eine zeugenschaftliche Befragung zur Verfügung stünden. Aus Sicht von Rechtsanwalt Stern war es nunmehr fraglich, ob je ein Gericht den Geschehensablauf würde sicher feststellen können. Aus diesem Grund beantragte Rechtsanwalt Stern die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 StGB an. Der Staatsanwalt stimmte dem zu und stellte das Verfahren ein.