Einstellung

Verfahrenseinstellung vor dem Landgericht nach Freiheitsstrafe in erster Instanz

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Bruder einen Handwerker außerhalb eines Parks in einer brandenburgischen Kleinstadt mit einem Stock verprügelt zu haben. Zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erschien mein Mandant, der nur schlecht Deutsch spricht, ohne Verteidiger. Das Gericht glaubte den Zeugen, die genau wie der Geschädigte angegeben hatten, von den Jungs verprügelt worden zu sein. Unser Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Nun nahm er Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Stern | Strafrecht auf.

Rechtsanwalt Stern nahm Akteneinsicht und stellte fest, dass der Geschädigte im Laufe des Verfahrens fünf unterschiedliche Versionen des Geschehens vorgetragen hatte. Zudem lud Rechtsanwalt Stern unseren Mandanten zu einem ausführlichen Gespräch in die Kanzlei ein, in dem sehr detailliert erörtert wurde, an welchen Geschehensablauf sich unser Mandant noch erinnern konnte. Insbesondere erklärte unser Mandant, dass die Aggressionen von dem Bauarbeiter ausgegangen seien und die Jungs lediglich bemüht gewesen seien, den Bauarbeiter am Ort des Geschehens zu halten, um die Aggressionen selbst zur Anzeige bringen zu können. Dies hatte unser Mandant in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht noch nicht vorgetragen. Zudem konnte Rechtsanwalt Stern anhand einer Einsicht in Kartenmaterial feststellen, dass die Zeugen aufgrund baulicher Gegebenheiten das ursprüngliche Geschehen gar nicht wahrgenommen haben konnten.

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Potsdam musste Rechtsanwalt Stern nicht nur die rechtlichen Interessen unseres Mandanten, sondern auch die seines Bruders im Blick behalten, dem im Falle einer neuerlichen Verurteilung wegen dieser und weiterer Taten ein Dauerarrest gedroht hätte.

Es waren insgesamt vier Hauptverhandlungstermine, ein Ablehnungsgesuch und die Feststellung, dass sich unser Mandant mit seinem Dolmetscher nur unzureichend verständigen konnte, nötig, bis sich alle Beteiligten auf eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einigen konnten.

Unser Mandant und sein Bruder waren sehr glücklich, dass sie nun nicht als vorbestraft gelten, was positive Auswirkungen auf ihren ausländerrechtlichen Status haben wird. Eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wäre eine hohe Bürde gewesen.

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Besitz von Cannabis – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Unsere Mandantin geriet in eine verdachtsunabhängige Polizeikontrolle. Auf die Frage, ob sie BtM dabeihabe, holte sie aus ihrer Socke eine Tüte Cannabis heraus.

Gegen unsere Mandantin wurde sodann ein Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eröffnet. Zudem wurde sie zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung geladen.

Nach der Mandatierung beantragten wir Akteneinsicht und erklärten für die Mandantin, dass sie zu einer ED-Behandlung nicht bereit sei. Sodann wurde die ED-Behandlung angeordnet mit dem Argument, unsere Mandantin sei schon mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Stern Widerspruch ein.

Aus der Ermittlungsakte ergab sich jedoch, dass zwar zahlreiche Verfahren gegen unsere Mandantin geführt worden waren, jedoch nie mit einer Verurteilung geendet hatten, sodass es stets beim bloßen Verdacht geblieben war.

Unser Mandantin hat sich gefreut, dass das Verfahren nach einem längeren Gespräch von Rechtsanwalt Stern mit dem zuständigen Staatsanwalt ohne Auflagen eingestellt wurde. Die Glückssträhne unserer Mandantin hält also an.

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Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)- Verfahrenseinstellung vor der Hauptverhandlung

Die Strafrechtskanzlei vertritt Mandanten gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, auch bei kleineren Problemen wie z. B. beim Schwarzfahren.

Die Mandantin war innerhalb kurzer Zeit dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden, ein Termin beim Amtsgericht Tiergarten stand bevor.

Rechtsanwalt Stern nahm sogleich Akteneinsicht und besprach ausführlich die persönliche Situation der Mandantin. Es stellte sich heraus, dass die Mandantin hohe Schulden hatte.

Rechtsanwalt Stern empfahl der Mandantin, zeitnah einen Termin beim Schuldenberater zu vereinbaren und sich die Teilnahme bestätigen zu lassen. Zudem konnte die Mandantin eine Qualifizierung beginnen und erhielt auch die Finanzierungszusage für eine Wohnung vom Jobcenter. All diese positiven Entwicklungen stellte Rechtsanwalt Stern in einem Schreiben an das Amtsgericht dar, woraufhin das Amtsgericht das Verfahren wegen etwaig geringer Schuld einstellte und den Hauptverhandlungstermin absagte.

Die Mandantin war sehr erleichtert, dass sie nicht vor Gericht erscheinen musste und weiterhin als nicht vorbestraft gilt – ohne jegliche Sanktion.

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Anklage wegen Wuchers gegen Schlüsseldienstmitarbeiter – Verfahren ohne Gerichtstermin eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, von einer jungen Mutter, die einen sechsmonatigen Säugling habe versorgen müssen, für eine einfache Türöffnung knapp 500,00 € verlangt und erhalten zu haben. Dies kann als Wucher strafbar sein. Unser Mandant wurde vor einem brandenburgischen Amtsgericht angeklagt und wandte sich unmittelbar an die Strafrechtskanzlei.

Rechtsanwalt Konstantin Stern nahm unmittelbar Akteneinsicht und regte nach einem ausführlichen Beratungsgespräch, in dem unser Mandant ausführlich die Umstände der konkreten Türöffnung erläuterte, die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage im Dezernatswege – d. h. ohne Hauptverhandlung – an.

Rechtsanwalt Stern führte in einem ausführlichen Schriftsatz aus, dass es für einen Wucher einer Schwächesituation der Geschädigten bedürfe, die hier nicht ersichtlich sei, vor allem da weitere Schlüsseldienste zur Verfügung gestanden hätten, zur Tatzeit sommerliche Temperaturen geherrscht hätten und Freunde im Dorf für eine Notunterkunft zur Verfügung gestanden hätten. Insbesondere sei ein auf eine Schwächesituation gerichteter Vorsatz fernliegend. Zudem habe es auch an der Täterqualifikation gefehlt, da unser Mandant keine die Gegenleistung weit übersteigende Zahlung erhalten hatte.

Darüber hinaus bestand nach Ansicht von Rechtsanwalt Stern keine hinreichende Datengrundlage, um einen adäquaten Vergleichspreis – an dem sich der Wucher stets orientiert – zu bestimmen. Dem von der Staatsanwaltschaft eingereichten Gutachten fehlte es an sämtlichen statistischen Kennzahlen, sodass die Güte des Gutachtens nicht überprüft werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Nach Problemen bei der Terminsfindung, mehreren Telefonaten mit der zuständigen Richterin, weiteren Schreiben und schließlich einem Wechsel des Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft war diese schließlich aber doch bereit, das Verfahren ohne Durchführung einer Hauptverhandlung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat sich hierüber sehr gefreut, zumal er mittlerweile in einem anderen Teil Deutschlands lebt.

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Zugegebener Diebstahl im Einrichtungsmarkt – Verfahren ohne Auflage eingestellt

Unser Mandant meldete sich bei uns, nachdem er in einem Einrichtungshaus dabei beobachtet worden war, wie er Werkzeug hatte stehlen wollen. Vor Ort hatte unser Mandant auch schon alles zugegeben. Rechtsanwalt Stern empfahl unserem Mandanten, das Anhörungsschreiben der Polizei nicht zu beantworten, sondern zunächst einmal Akteneinsicht zu nehmen.

Gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Konstantin Stern in einem ausführlichen Schreiben aus, dass der Wert des gestohlenen Werkzeugs verhältnismäßig gering war und die Tat auf eine Kurzschlussreaktion zurückzuführen sei. Auch dass der Diebstahl zu einer Beziehungskrise mit der Freundin unseres Mandanten geführt hatte, konnte Rechtsanwalt Stern anführen.

Die Amtsanwaltschaft war schließlich bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld ohne Auflage einzustellen. Trotz des festgestellten und zugegebenen Diebstahls gilt unser Mandant aufgrund der erwirkten Einstellung weiterhin als unschuldig und hat weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister.

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