Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)- Verfahrenseinstellung vor der Hauptverhandlung

Die Strafrechtskanzlei vertritt Mandanten gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, auch bei kleineren Problemen wie z. B. beim Schwarzfahren.

Die Mandantin war innerhalb kurzer Zeit dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden, ein Termin beim Amtsgericht Tiergarten stand bevor.

Rechtsanwalt Stern nahm sogleich Akteneinsicht und besprach ausführlich die persönliche Situation der Mandantin. Es stellte sich heraus, dass die Mandantin hohe Schulden hatte.

Rechtsanwalt Stern empfahl der Mandantin, zeitnah einen Termin beim Schuldenberater zu vereinbaren und sich die Teilnahme bestätigen zu lassen. Zudem konnte die Mandantin eine Qualifizierung beginnen und erhielt auch die Finanzierungszusage für eine Wohnung vom Jobcenter. All diese positiven Entwicklungen stellte Rechtsanwalt Stern in einem Schreiben an das Amtsgericht dar, woraufhin das Amtsgericht das Verfahren wegen etwaig geringer Schuld einstellte und den Hauptverhandlungstermin absagte.

Die Mandantin war sehr erleichtert, dass sie nicht vor Gericht erscheinen musste und weiterhin als nicht vorbestraft gilt – ohne jegliche Sanktion.

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