Mercedes

Gemeinschaftlicher Diebstahl eines Mercedes-Benz Sprinter von einem Firmengelände – Bewährungsstrafe

Unserem Mandanten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin Folgendes vorgeworfen:

Unser Mandant habe sich nachts mit unbekannten Personen zu einem Firmengelände begeben. Dort angekommen, habe sie zwei weiße Kraftfahrzeuge vom Typ Mercedes-Benz Sprinter entwendet. Unser Mandant habe die verschlossenen Fahrzeuge im Gesamtwert von ca. 100.000,00 Euro mittels unbekannten Werkzeugs geöffnet und die Steuerungseinheit aus- und eine mitgebrachte eingebaut.. Anschließend sei er mit den unbekannten Personen losgefahren. Hierbei seien sie von der Polizei erwischt und verfolgt worden. Auf der Verfolgungsjagd sei eines der beiden Fahrzeuge verunfallt. In dem verunfallten Sprinter seien sodann DNA-Spuren von unserem Mandanten sichergestellt worden.

Hierdurch habe sich unser Mandant wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall strafbar gemacht.

Gegen unseren Mandanten wurde ein Haftbefehl erlassen, aufgrund dessen er in Untersuchungshaft genommen wurde. Bei unserem Mandanten bestand aus Sicht des Bereitschaftsgerichts Fluchtgefahr. Nach den Umständen des Falles sowie im Hinblick auf die Schwere des Vorwurfs lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich unser Mandant dem Verfahren durch Flucht entziehen würde. Er habe mit einer fluchtanreizbietenden Strafe zu rechnen und sei als polnischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne festen Wohnsitz. Im Übrigen habe sich unser Mandant bereits für ein anderes Verfahren, in welchem ihm ebenfalls ein Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde, in Untersuchungshaft befunden.

In solchen Fällen ist es das Wichtigste, die Staatsanwaltschaft zu einer schnellen Anklageerhebung zu bewegen und mit dem Amtsgericht einen möglichst zeitigen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Rechtsanwalt Stern setzte sich daher unmittelbar mit den Akteuren in Verbindung und konnte einen Hauptverhandlungstermin nur wenige Wochen nach der Inhaftierung erzielen.

Aufgrund der erdrückenden Beweislage bereitete Rechtsanwalt Stern mit unserem Mandanten eine vollumfängliche geständige Einlassung vor.

In der Hauptverhandlung ließ sich unser Mandant dahingehend ein, dass er an dem Tag des Diebstahls eine Nachricht über sein Handy bekommen habe. Er sei dann mit anderen Personen, die er nicht kenne, von Polen nach Deutschland gefahren. Unser Mandant habe sich entsprechend der Anweisung mit unbekannten Dritten zu dem Firmengelände begeben und die Fahrzeuge – wie oben beschrieben – gestohlen. Im Anschluss daran habe sich die Verfolgungsjagd mit der Polizei ereignet.

Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes befand das Amtsgericht unseren Mandant des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe konnte allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden. Hierbei berücksichtigte das Amtsgericht, dass unser Mandant ein Geständnis abgelegt und insgesamt in Deutschland eine längere Zeit in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Unser Mandant wurde umgehend aus der Haft entlassen. Er war über den Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.

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