Computerbetrug (§ 263a StGB) – Erfolgreiche Einstellung des Verfahrens wegen Corona-Soforthilfe und Schutz der familiären Existenz

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unseren Mandanten und dessen Ehefrau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Computerbetrugs (§ 263a StGB) ein. Dem Mandanten wurde zur Last gelegt, im Frühjahr 2020 unberechtigt Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt 12.000 € beantragt und erlangt zu haben, obwohl die gewerblichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen

Rechtsanwalt Stern übernahm die Verteidigung in einer rechtlich schwierigen Ausgangslage. Ein bereits erlassener Strafbefehl über 6.000 € verdeutlichte den Ernst der Lage. Die Herausforderung bestand darin, dass die Beweise für unrichtige Angaben im Antrag kaum zu entkräften waren. Zudem war die Ehefrau des Mandanten aufgrund einschlägiger Vorstrafen und ihrer laufenden Berufstätigkeit besonders gefährdet, was eine drohende Hauptverhandlung zu einer massiven Belastung für die gesamte Familie machte.

Die Strategie von Rechtsanwalt Stern konzentrierte sich auf eine lösungsorientierte Kommunikation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. In einem fundierten Schriftsatz wurde dargelegt, dass der Mandant aus existentieller Sorge um seinen Betrieb handelte und in der damaligen dynamischen Lage unter erheblichem Zeitdruck ohne qualifizierten Rechtsrat agierte. Um die Ehefrau zu schützen, signalisierte der Mandant frühzeitig seine Bereitschaft, die Verantwortung zu übernehmen.

In einem entscheidenden Gespräch mit der zuständigen Richterin am Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Stern die entscheidenden Weichen stellen. Da der Mandant die gesamte Summe in Höhe von 12.000 € bereits vorab vollständig an die Investitionsbank Berlin zurückgezahlt hatte, wurde die Möglichkeit einer Einstellung für beide Ehegatten erörtert.

So konnte ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang abgewendet werden: Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage zu. Für den Mandanten und seine Ehefrau bedeutete dies den Erhalt ihrer Straffreiheit und das Ende einer belastenden Zeit. Durch die frühzeitige Schadenswiedergutmachung und die strategische Verteidigung konnte die wirtschaftliche und persönliche Existenz der Familie gesichert werden.