Strafrecht

Stalking beendet

Unsere Mandantin ist eine bekannte Fitnesstrainerin und als solche international tätig. Vor vier Jahren nahm ein Mann erstmals an einem Fitnesskurs unserer Mandantin teil. In der Folge zeigte der Mann aber erhebliche psychische Probleme und warf unserer Mandantin vor, sie regelmäßig „heulen zu lassen“ und ihr nicht zu helfen. Worin die Hilfe hätte bestehen sollen, klärte der Mann nicht auf.

Der Mann kontaktierte unsere Mandantin wiederholt auf dem Handy und schrieb ihr täglich beleidigende E-Mails. Auch Angehörigen und Kollegin der Mandantin wurden kontaktiert und ihre youtube-Videos mit Beleidigungen und Vorwürfen kommentiert.

Eine erste selbst gefertigte Strafanzeige brachte keine Linderung. Das Stalking setzte sich bis in den Sommer 2020 fort. Unsere Mandantin war hierdurch extrem beeinträchtigt.

Unsere Mandantin nahm schließlich Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Stern|Strafrecht auf. Rechtsanwalt Stern erläuterte unserer Mandantin die möglichen rechtlichen Schritte und riet aus Kostengründen zu einer erneuten – ausführlichen – Strafanzeige, die er für unsere Mandantin bei der Polizei stellte. Er regte auch eine Gefährderansprache an.

Die Polizei nahm nun das Verfahren sehr ernst und lud den Stalker zur Beschuldigtenvernehmung. Der Mann sagte in dieser – mit den strafrechtlichen Konsequenzen des Stalkings bedroht – zu, unsere Mandantin künftig nicht weiter zu belästigen. Dies ist nun mehrere Monate her, ohne dass es je wieder zu einer Kontaktaufnahme gekommen wäre. Unser Mandantin kann nun wieder in Frieden leben.

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Paketagent – Verfahren nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt

Unsere Mandantin erhielt einen Strafbefehl. Ihr wurde vorgeworfen, einen Betrug begangen zu haben. Sie soll Bankdaten abgefischt und Warenbestellungen an ihre Adresse ausgelöst haben. Sogleich suchte unsere Mandantin die Rechtsanwaltskanzlei Stern|Strafrecht auf.

Im persönlichen Beratungsgespräch erarbeitet Rechtsanwalt Stern mit unserer Mandantin, wie sie an die Warenbestellungen gelangt sein soll.

Unsere alleinerziehende Mandantin sei auf der Suche nach einer Nebenerwerbstätigkeit gewesen. Sie habe bevorzugt nach Tätigkeiten gesucht, die sie von Zuhause ausüben konnte. Sie sei recht schnell fündig geworden und habe zu einer Italienerin Kontakt aufgenommen. Diese habe behauptet, einen DHL-Shop zu besitzen und nach jemandem zu suchen, der ihr helfen könnte. Die Mandantin dachte sich nichts Böses und arbeitete von zu Hause für die Italienerin, indem sie Pakete angenommen und weitergeschickt habe. Nach kurzer Zeit seien der Mandantin aber Zweifel gekommen und sie habe die Tätigkeit beendet. Im Strafbefehl ging es um eine der Warenlieferungen.

In der anschließenden Hauptverhandlung machte Rechtsanwalt Stern Bedenken geltend, dass die Mandantin nicht über Möglichkeiten verfügte, fremde Bankdaten abzugreifen. Zudem sei nicht klar, ob die Mandantin von der betrügerischen Herkunft Kenntnis hatte oder ob ihr die Warenlieferung tatsächlich zugegangen sei. Nach kurzer Verhandlung konnte Rechtsanwalt Stern das Gericht und die Staatsanwaltschaft  davon überzeugen, das Verfahren gegen Ausgleich des in dem einen angeklagten Fall entstandenen Schadens einzustellen.

Die Mandantin war sehr erleichtert, dass das Verfahren nicht mit einer Verurteilung endete.

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