Sexualstrafrecht – Wir helfen beim Vorwurf von Sexualdelikten
Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind für den Beschuldigten oftmals sehr belastend. Schon das Bekanntwerden eines solchen Vorwurfs ist dazu geeignet, den Betroffenen zu diskreditieren und seine bürgerliche Existenz erheblich zu bedrohen. Schließlich sorgt ein solch schwerwiegender Vorwurf – sei es auch die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Sexualstrafrecht – nicht selten zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatzes oder im sozialen Umfeld. Möglicherweise steht sogar das Sorgerecht für Ihre Kinder auf dem Spiel. Sie sollten daher bei jeglichen sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen einen erfahrenen Anwalt einschalten, der Sie respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion vertreten wird.
Kontaktieren Sie uns. Wir verteidigen Sie in allen sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen, u.a.:
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen, Jugendlichen, Erwachsenen
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie)
- Exhibitionistische Handlungen
- Erregung öffentlichen Ärgernisses
- Sexuelle Belästigung
- Beleidigung auf sexueller Basis
- Nachstellung/Stalking
- Upskirting
- weitere Sexualstraftaten