Die Regelungen der einzelnen Haftanstalten weichen voneinander ab. Die Besuchsvorschriften für die JVA Moabit stellen wir im Folgenden vor. Bei Fragen zu anderen Haftanstalten können Sie uns gern ansprechen.
Sie dürfen Ihren Angehörigen ab etwa einer Woche nach der Verhaftung in der Untersuchungshaft besuchen. Wenn Ihr Angehöriger oder Freund, was häufig vorkommt, einer verfahrenssichernden Anordnung unterliegt, müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft einen Sprechschein beantragen, der Ihnen den Besuch Ihres Angehörigen erlaubt. Der Sprechschein wird vom zuständigen Staatsanwalt oder Richter ausgestellt. Sie erhalten den Sprechschein in der Geschäftsstelle der für Ihren Angehörigen zuständigen Abteilung. Diese wiederum ergibt sich aus dem Js-Aktenzeichen, unter dem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Ihren Angehörigen führt. Für das fiktive Aktenzeichen 123 Js 456/19 wäre dies die Abteilung 123. Wo die zuständige Abteilung zu finden ist, erfahren Sie von uns oder von den Justizwachmeistern an der Einlasskontrolle. Falls Sie das Js-Aktenzeichen nicht kennen, können Sie uns auch danach fragen. Vergessen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht. Die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines Sprechscheins kann ein bis zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Leider ist die Besuchszeit eng bemessen. Ihr Angehöriger oder Freund kann zweimal monatlich für je 60 Minuten Besuche empfangen. Gleichzeitig dürfen maximal 3 Personen einschließlich Kindern Ihren Angehörigen oder Freund besuchen. Den ersten Besuchstermin müssen Sie unter der Telefonnummer 030 / 9014 5535 vereinbaren. Die Besuchszeiten sind:
montags
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
dienstags bis donnerstags
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags
8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Am Wochenende finden keine Besuche statt. Wir raten generell davon, während der Besuche über die vorgeworfene Straftat zu sprechen. Das ist unabhängig davon, ob eine Gesprächsüberwachung angeordnet worden ist.