Kosten des Haftmandats

Haftmandate sind stets Fälle notwendiger Verteidigung. Ihr Angehöriger oder Freund hat im Falle der Verhaftung Anspruch auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, da ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Falls Ihr Angehöriger noch keinen Verteidiger hat, wird ihm ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Anders als häufig angenommen hat dies nichts mit der finanziellen Situation Ihres Angehörigen zu tun. Ihr Angehöriger muss den Pflichtverteidiger zunächst nicht bezahlen. Wird er am Ende des Verfahrens jedoch verurteilt, wird versucht werden, die Kosten des Verfahrens, zu denen auch die Verteidigerkosten zählen, bei Ihrem Angehörigen zurückzuholen. In der Mehrzahl der Fälle gelingt dies aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht. Wird Ihr Angehöriger freigesprochen, so trägt die Staatskasse die Verteidigungskosten direkt.

Notwendige Verteidigung bedeutet aber auch, dass es Ihrem Angehörigen nicht freisteht, sich gar nicht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Es wird in jedem Fall – auch gegen den etwaig erklärten Willen Ihres Angehörigen – ein Verteidiger beigeordnet. Benennt Ihr Angehöriger oder Freund keinen Verteidiger, so wählt das Gericht selbst einen Kollegen aus. In der Regel ist es besser, der Auswahlentscheidung des Gerichts zuvorzukommen und selbst einen Verteidiger zu benennen. Sie als Angehöriger können den Verhafteten hierbei unterstützen, weil Ihnen in Freiheit bessere Recherchemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auf die Empfehlungen von Mitgefangenen sollte sich Ihr Angehöriger besser nicht verlassen.