Unserem Mandanten wurde von seiner Ex-Freundin vorgeworfen, ihr nachgestellt zu haben, indem er vor ihrer Wohnung gestanden und sie mehrfach kontaktiert haben soll, obwohl sie dies nicht wollte. Darüber hinaus habe unser Mandant ihre Wohnung gegen ihren Willen betreten und diese trotz Aufforderung seitens der Ex-Freundin nicht wieder verlassen. Des Weiteren habe unser Mandant den Wohnungsschlüssel der Ex-Freundin beschädigt und sie am Wegfahren mit ihrem Auto gehindert.
Nach Erhalt des Anhörungsschreibens der Polizei kontaktierte unser Mandant Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern, der nach Mandatierung umgehend Akteneinsicht nahm und eine umfassende Stellungnahme zu dem Vorwurf an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasste.
Rechtsanwalt Stern teilte mit, dass die Erzählungen der Ex-Freundin nicht mit denen unseres Mandanten übereingestimmt haben. Sie habe sogar gewisse Details außen vor gelassen.
Um die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, fügte Rechtsanwalt Stern dem Schreiben noch entscheidende WhatsApp-Nachrichten von den beiden hinzu.
Im Ergebnis schloss sich die Staatsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Stern an und stellte das Verfahren umgehend und ohne Auflagen nach § 170 Abs. 2 StPO ein.