Handeltreiben mit Btm in nicht geringer Menge durch Heranwachsenden – Einstellung des Verfahrens gegen Betreuungsweisung und Ableistung von Freizeitarbeiten

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin Folgendes vorgeworfen:

Unser Mandant habe seinem Freund seinen Pkw überlassen, obwohl er gewusst haben soll, dass sein Freund nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Während der Fahrt hätten unser Mandant und ein weiterer Freund auf der Rückbank gesessen und Betäubungsmittel mit sich geführt, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Dabei sei unser Mandant mindesten für das Portionieren der Betäubungsmittel und die Verwahrung von Handelserlösen zuständig gewesen. Zum gemeinschaftlichen gewinnbringenden Verkaufen hätten die drei im Handschuhfach in einer Tüte 22 Verkaufseinheiten mit 39,60 g Blütenstände von Cannabispflanzen und eine halbvolle Tüte mit 27,73 g Blütenstände von Cannabispflanzen verwahrt. Dass sie die Betäubungsmittel kurz vor der Kontrolle aus dem Fenster geworfen hatten, war von der Polizei bemerkt worden.

Insgesamt sollen die Blütenstände von Cannabispflanzen einen Wirkstoffgehalt von 8,807 g THC gehabt haben, also die nicht geringe Menge erreicht haben. Die drei Freunde hätten sich somit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde aufgrund eines weiteren Verfahrens mit identischem Vorwurf, allerdings auch einem anschließenden Widerstandleisten gegen die Polizeibeamten zur gemeinsamen Entscheidung abgetrennt.

Rechtsanwalt Stern riet unserem Mandanten, zunächst keine Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen, und nahm Akteneinsicht. Ausnahmsweise bot es sich nicht an, vorab eine Stellungnahme zur Sache abzugeben, da unklar war, was die beiden Mitbeschuldigten in ihrem Verfahren über die Zuordnung der Betäubungsmittel sagen würden. Wegen des Widerstandleistens, bei dem sich ein Polizeibeamter verletzt hatte, riet Rechtsanwalt Stern unserem Mandanten, eine Diversionsberatung aufzusuchen und sich für einen dreistündigen Verkehrserziehungskurs anzumelden. Im Rahmen der Diversion entschuldigte sich unser Mandant schriftlich bei dem eingesetzt Polizeibeamten.

Im ersten Hauptverhandlungstermin führte Rechtsanwalt Stern, Fachanwalt für Strafrecht vor, vor Aufruf der Sache lange Gespräche mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung. Rechtsanwalt Stern konnte zunächst die Jugendgerichtshilfe und dann auch das Gericht überzeugen, dass es sinnvoll wäre, wenn sich unser Mandant beruflich orientierte und seine Betäubungsmittelabhängigkeit in den Griff bekäme. Dies könne man auch ohne Urteil anordnen. Nach eineinhalb Stunden des detaillierten Aushandelns der erforderlichen Maßnahmen erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft jedoch, dass er diese Lösung ablehnen würde. Eine Rücksprache mit dem Abteilungsleiter ergab leider keine andere Entscheidung. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde das Verfahren ausgesetzt und mehrere Monate später erneut begonnen. Herr Stern entwickelte die Idee, dass unser Mandant bis zum nächsten Hauptverhandlungstermin mithilfe der Jugendgerichtshilfe freiwillig erzieherische Maßnahmen absolvieren sollte. Unser Mandant fand die Idee auch gut, versäumte es aber leider, sie in die Tat umzusetzen.

Am zweiten Hauptverhandlungstermin erschien eine der geladenen Polizeizeuginnen aufgrund einer Schwangerschaft nicht. Dies machte es schwierig, das Verfahren mittelfristig mit einem Urteil zu Ende zu bringen, zumal auch der Mandant aufgrund einer Erkrankung nicht erschienen war. Dies war schade, weil ein anderer, deutlich netterer Staatsanwalt erschienen war, der eine Einstellung für richtig hielt.

Am dritten Hauptverhandlungstag erschien für die Staatsanwaltschaft ein für seine Strenge bekannter Staatsanwalt. Dennoch gelang es, aufgrund des mittlerweile großen Zeitablaufs und weil in der Zwischenzeit keine neuen Verfahren dazugekommen waren, den Staatsanwalt davon zu überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Ableistung einer überschaubaren Zahl an Freizeitarbeiten und einer einjährigen Betreuungsweisung zur beruflichen Orientierung zuzustimmen. Dies war ein schöner Erfolg.