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Inhaftierter stirbt in der JVA Moabit

Wie die Strafverteidigervereinigung heute berichtet, verstarb weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit in der Nacht vom 23. Juli auf den 24. Juli 2020 der 38-jährige Sami Berbeche mutmaßlich an einer Rauchvergiftung durch ein selbst gelegtes Feuer in seiner Zelle in der JVA Moabit.

Herr Berbeche berichtete im Haftprüfungstermin am 20. Juli 2020 von schweren Depressionen. Er äußerte mehrfach, in das Haftkrankenhaus eingeliefert werden zu müssen und berichtete, dass er sich bereits selbst verletzt habe. Er zeigte seine Wunden. Ins Protokoll wurde aufgenommen:

„Der Angeschuldigte teilte mit, er habe starke Depressionen und möchte einem Arzt vorgeführt werden“.

Die zuständige Richterin wies die anwesenden Justizwachtmeister ausdrücklich an, dieses Begehren in der JVA bekannt zu geben und notierte dies auch im Haftblatt. Maßnahmen wurden hiernach jedoch keine ergriffen. Herr Berbeche wurde nach dem Haftprüfungstermin weder einem Arzt vorgestellt noch in das JVK überführt. Die JVA Moabit hat nun bereits Konsequenzen gezogen und einen obligatorischen Sichtvermerk eingeführt. 

Die Strafverteidigervereinigung bemüht sich, den Vorgang aufzuklären.

Quelle: Newsletter der Strafverteidigervereinigung vom 18. August 2020

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Gefängnisse in der Ukraine

Der Spiegel hat eine interessante Fotostrecke des mit Lichtbildern des Fotojournalisten Misha Friedman veröffentlicht, die sämtlich Gefängniszellen in der Ukraine zeigen. Offenbar ist dort die die Einzelzelle Standard, sondern der Gruppenschlafraum.

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Anklageerhebung Cyberkriminalität („App-Tester“)

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück – Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) – hatte im März 2020 Anklage gegen drei junge Männer im Alter zwischen 19 und 22 Jahren u.a. wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten und gewerbsmäßigen Betruges zum Landgericht Osnabrück erhoben.

In der Anklageschrift wird den drei Beschuldigten unter anderem zur Last gelegt, zwischen April und Oktober 2019 zunächst in 18 Fällen über das Internet vermeintliche „App-Tester“ von Banking-Apps angeworben zu haben, denen vorgetäuscht wurde, sie sollten auf Basis einer geringfügigen Nebenbeschäftigung die Banking-Apps bzw. den Service der N26-Bank oder der Postbank testen und bewerten. Tatsächlich eröffneten die „App-Tester“ jedoch unwissentlich auf den eigenen Namen für die Beschuldigten Bankkonten. Die Konten wurden anschließend in 140 Fällen als Empfangskonten für Zahlungen aus betrügerischen Verkaufsinseraten bei Internetportalen durch die Beschuldigten genutzt, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 85.000,00 € entstand. Die überwiesenen Gelder wurden anschließend in Bitcoins umgewandelt.

Neben diesen Taten werden den Beschuldigten in der Anklage teilweise auch noch für weitere Taten vorgeworfen. Dabei handelt es sich beispielsweise um weitere Betrugstaten, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Beschuldigten, die bemüht waren, ihre Identität im Internet durch technische Maßnahme zu verbergen, konnten nach intensiven gemeinsamen Ermittlungen mit der Zentralinspektion Oldenburg -Task Force Cybercrime / Digitale Spuren- identifiziert und am 09.10.2019 im Raum Köln/Bonn festgenommen werden. Ein Beschuldigter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die beiden anderen Beschuldigten wurden außer Vollzug gesetzt.

Der erste Hauptverhandlungstermin vor dem Landgericht Osnabrück – Große Jugendkammer ist für den 04.06.2020 angesetzt.

Das Verfahren ist insofern interessant, als wir im Büro häufig Mandanten haben, die als vermeintliche App-Tester engagiert worden sind und gegen die nun Strafverfahren wegen Betrugs und Geldwäsche geführt werden. Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft von der „Masche“ schon gehört hat oder nicht, ist es leichter oder schwieriger, die Staatsanwaltschaft zur Einstellung zu bewegen.

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Haben Gefängnisse überhaupt eine Zukunft?

Das kommt heraus, wenn man jahrelang eine JVA leitet und dann die Seiten wechselt und nun als Rechtsanwalt tätig ist: Der Kollege Thomas Galli hat in der Zeit einmal zusammengetragen, was ihn am Gefängnis stört. Nichts neues dabei, aber immerhin prägnant:

  • Nur wenige echte Schwerstkriminelle finden den Weg ins Gefängnis, 7 % sitzen sogar nur Ersatzfreiheitsstrafen ab, etwa wegen (wiederholten) Schwarzfahrens
  • Wegen Sexualdelikten Verurteilte machen 6 % der Verurteilten aus, wegen Straftaten gegen das Leben Verurteilte 7 %
  • Die Hälfte entfällt entsprechend auf Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Auch die Hälfte der Freiheitsstrafen ist kürzer als ein Jahr.
  • das strikte Regime im Gefängnis hat wenig zu tun mit den Anforderungen an das Leben in Freiheit; Resozialisierung -eigentlich ein Strafzweck – ist da schwierig.
  • Gewalt und Drogen sind weit verbreitet und tragen auch nicht zur Resozialisierung bei, ebenso nicht die spärlichen Besuchszeiten
  • Schul- und Berufsabschlüsse in der Haft zählen „draußen“ fast nichts

Daher verwundert es nicht, dass jeder dritte Inhaftierte irgendwann in die Haft zurückkehren muss.

Galli spricht sich für dezentrale Wohngruppen oder Freiheitseinschränkungen durch Fußfesseln oder die Entziehung der Fahrerlaubnis aus. Strafe sollte in erster Linie das Ableisten gemeinnütziger Arbeit sein.

Zu den Thesen:

https://www.zeit.de/2020/21/gefaengnisse-freiheitsstrafe-gesellschaftlicher-nutzen

Konstantin Stern, Rechtsanwalt Strafrecht

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Informationsseite zum Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren online

Ich habe einmal zusammengeschrieben, wie man als Beschuldigter selbst Akteneinsicht nehmen kann, welche Kosten damit verbunden sind, welche Einschränkungen es (noch) gibt und ob das generell eine gute Idee ist.

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Konstantin Stern, Strafverteidiger in Berlin

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Fast zwei Jahre nach dem Urteil: OLG München legt schriftliche Urteilsbegründung vor

3025 Seiten Text hat das Oberlandesgericht produziert, um das Urteil gegen Beate Zschöpe und die Mitangeklagten zu begründen. Und es hat sich Zeit gelassen: Nach einem Bericht des Spiegel wäre am Mittwoch Fristablauf gewesen. Die Urteilsverkündung liegt nun 93 Wochen zurück.

Nach § 275 StPO muss das Urteil spätestens 5 Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht werden. Diese Frist verlängert sich jedoch zum Teil erheblich, wenn mehr als drei Tage verhandelt worden ist.

Zwei Wochen Verlängerung gibt es ab einer Verhandlungsdauer von mindestens vier Tagen und wenn die Hauptverhandlung länger als 10 Hauptverhandlungstage gedauert hat, gibt es für jeden begonnenen Abschnitt von zehn Hauptverhandlungstagen weitere zwei Wochen Zuschlag.

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Fingierte Windparkbeteiligungen: Durchsuchungen und Festnahmen in Niedersachsen

Die Abteilung für organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und anderen Polizeidienststellen in mehreren zusammenhängenden Ermittlungsverfahren zeitgleich zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse in insgesamt fünf Bundesländern (Berlin, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) vollstrecken lassen. Dabei wurden vier Personen festgenommen. Die Festnahmen erfolgten im Oldenburger Münsterland, in, Wallenhorst und Zirndorf. Den insgesamt sieben Beschuldigten im Alter von 26 bis 63 Jahren wird insbesondere die Verabredung zu banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem drohenden Schaden im mehrstelligen Millionenbereich sowie Urkundenfälschung in einer Vielzahl von Fällen zur vorgeworfen.

Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, muss noch ermittelt werden. werden die Ermittlungen der nächsten Tage und Wochen zeigen. Gegen die Festgenommenen wird Untersuchungshaft vollstreckt, ein Beschuldigter soll flüchtig sein. Nach ihm wird gefahndet. Bei den Durchsuchungen waren potentielles Beweismaterial und Wertgegenstände beschlagnahmt worden.

Die Beschuldigten, die überwiegend einer aus dem mittleren Emsland stammenden Unternehmerfamilie und deren Umfeld angehören, entwickeln Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Windparks), um diese sodann an institutionelle Investoren europaweit zu veräußern. Sie sind dringend tatverdächtig, sich dazu verabredet zu haben, zukünftige Investoren insbesondere mittels des massiven Einsatzes gefälschter Urkunden über die Realisierungsfähigkeit der von ihnen konzeptionierten Projekte zu täuschen, um die Vorhaben sodann zu weit überhöhten Preisen zu verkaufen. Zwei der Beschuldigten sind darüber hinaus der Anstiftung zur Bestechung dringend verdächtig. Sie sollen versucht haben, einen ausländischen Diplomatenausweis zu erlangen, um fortan diplomatische Immunität zu genießen. Es besteht der Verdacht, dass sie zu diesem Zwecke einen Dritten anstifteten, einem ausländischen Amtsträger Geldzahlungen zu gewähren.

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Verhandlungstermin im Kudamm-Raser-Fall festgelegt

Der BGH wird in Sachen 4 StR 482/19 („Berliner Kudamm-Raser-Fall“ am 23. April 2020 eine mündliche Verhandlung durchführen. Wer dabei sein will, sollte sich beeilen. Für Medienvertreter stehen aufgrund der Corona-Epidemie nämlich lediglich 6 Sitzplätze zur Verfügung, davon sind bereit 3 für Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert. Immerhin wird die Verhandlung in den Medienarbeitsraum im Foyer der Bibliothek gestreamt. Dort stehen immerhin 15 Arbeitsplätze zur Verfügung.

„Interessierte Bürger“ dürfen als Öffentlichkeit natürlich auch an der Verhandlung teilnehmen, allerdings hat der BGH hier nicht geschrieben, wie viele Plätze zur Verfügung stehen.

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Rechtsanwalt Stern engagiert sich bei Spiegel-Lesezeichen

Heute bringt der Spiegel-Verlag ein neues Magazin auf den Markt, das zweimal im Jahr alle Reportagen, Porträts, Interviews und Analysen aus dem SPIEGEL-Kosmos zusammenträgt, die über die Tagesaktualität hinausgehend zeitlos informieren, unterhalten und zum Nachdenken anregen.

Die Texte wurden von 3.000 Lesern vorausgewählt. Die endgültige Auswahl nahmen schließlich 6 Kuratoren in Hamburg vor, zu denen auch Rechtsanwalt Stern gehörte. Wir dürfen auch verraten, dass sich unter den Kuratoren – durch Zufall – noch zwei weitere Juristen befanden.

Rechtsanwalt Stern hat sich unter anderem dafür eingesetzt, dass der Text „Wenn die Erinnerung trügt“ über die Unzuverlässigkeit des menschlichen Gedächtnisses und falsche Erinnerungen an Missbrauch und andere Verbrechen (und deren fatale Folgen vor Gericht) ins Heft gekommen ist.

Weitere Infos: Spiegel Online

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