Jugendrichter

Körperverletzung – Verfahren eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen in das Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser eine Augapfelprellung und eine mehrwöchige Verschlechterung der Sehfähigkeit erlitten haben soll.

Nach Übernahme des Mandats nahm Rechtsanwalt Stern Kontakt mit dem Jugendrichter und der Staatsanwaltschaft auf. Er machte deutlich, dass an der Aussage des Geschädigten erhebliche Zweifel bestanden, auch weil es für dessen Sachverhaltsschilderung nach dessen Angaben keinerlei Zeugen gegeben haben soll, obgleich mindestens 10 Menschen um den Ort des Geschehens herumgestanden hatten. Auch die späte Anzeige, zwei Wochen nach der vorgeworfenen Tat, spreche gegen die Glaubwürdigkeit. Dennoch sei unser Mandant an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

Rechtsanwalt Stern äußerte gegenüber den Ermittlungsbehörden sein Bedauern darüber, dass der Geschädigte jedoch kein Interesse an einem Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren habe, sondern über seinen Rechtsanwalt ein Schmerzensgeld im mittleren vierstelligen Bereich verlange. Aus Sicht von Rechtsanwalt Stern war allenfalls ein symbolischer Schmerzensgeldbetrag angemessen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Stern an. Daher konnte der Jugendrichter das Verfahren gegen Zahlung eines geringen Betrags einstellen.

Somit hat das Strafverfahren keinerlei negative Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg unseres Mandanten.

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Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verkauf von Heroin – Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt

Unserem einschlägig vorbelasteten Mandanten, einem syrischen Geflüchteten, wurde vorgeworfen, wiederholt Heroin verkauft und sich bei einer Polizeikontrolle gegen die Festnahme mittels körperlicher Gewalt gewehrt zu haben.

Rechtsanwalt Stern nahm nach der Mandatierung sofort Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe und dem Sozialarbeiter unseres Mandanten auf. Rechtsanwalt Stern kümmerte sich darum, dass unser Mandant, der über ein Jahr keine Schule in Deutschland besucht hatte, in einer Willkommensklasse eines nahe gelegenen OSZ aufgenommen werden konnte. Zudem suchte Rechtsanwalt Stern den Jugendrichter auf, um ihn vorab über die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten in Kenntnis zu setzen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Stern im Rahmen der Befragung des Polizeibeamten herausarbeiten, dass der Mandant die auf Deutsch gegebenen Anweisungen des Polizeibeamten mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht verstanden hatte. Zudem konnte konnte Rechtsanwalt Stern auf den Schulbesuch verweisen und argumentieren, dass es einer Kriminalstrafe nicht mehr bedürfe und das Verfahren auch gegen Ableistung einiger Stunden pädagogisch betreuter Freizeitarbeit eingestellt werden könne. Unser Mandant hatte die Stunden schnell abgeleistet, sodass das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt werden konnte. Auch die Deutschkenntnisse unseres Mandanten haben sich infolge des Schulbesuchs erheblich verbessert, sodass gute Chancen bestehen, dass unser Mandant künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Verfahren vor Gericht eingestellt

Unser Mandant soll mehrfach Heroin in der Nähe eines U-Bahnhofs verkauft haben. Als ihn Polizisten festnehmen wollten, soll er zunächst weggelaufen sein und sich später gegen die Festnahme gewehrt haben.

Unser Mandant suchte uns erst auf, als ihm die Ladung zum Gerichtstermin zugestellt worden war. Rechtsanwalt Stern nahm sofort Kontakt mit dem zuständigen Richter und dem Betreuer unseres Mandanten auf. Rechtsanwalt Stern veranlasste, dass unser Mandant, der acht Monate lang überhaupt nicht zur Schule gegangen war, in einem nahe gelegenen Oberstufenzentrum angemeldet werden konnte. Mit der Schulanmeldung suchte Rechtsanwalt Stern den zuständigen Richter auf und besprach mit diesem den gewünschten Ausgang der Hauptverhandlung – eine Verfahrenseinstellung.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Stern gegenüber dem Gericht im Rahmen der Vernehmung des Polizeibeamten deutlich machen, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der Festnahme überhaupt kein Deutsch verstand und daher die Anweisungen des Polizisten nicht befolgen konnte.

Der Richter war daraufhin bereit, das Verfahren wie zuvor angeregt gegen Ableistung einiger Stunden Freizeitarbeit einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nicht verurteilt worden war. Er wird die Freizeitarbeit bald abgeleistet haben.

Rechtsanwalt Stern, Strafverteidiger

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