Ad hoc-Möglichkeiten des Verteidigers nach der Verhaftung

Bei Verhaftung: Umgehend Verteidiger beauftragen!

Wir suchen Ihren Angehörigen sofort im Polizeigewahrsam oder in der Untersuchungshaftanstalt auf, sorgen gegenüber den Ermittlungsbehörden für die Einhaltung seiner Rechte und besprechen mit ihm die Handlungsmöglichkeiten. Ziel ist es erstens, dass Ihr Angehöriger so schnell wie möglich aus der Haft entlassen wird und zweitens dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Angehöriger kein vorschnelles Geständnis ablegt.

Solche häufig falschen Geständnisse kommen vor, weil sich Beschuldigte in der Konfrontation mit den staatlichen Organen emotional entlasten wollen oder weil ihnen ungerechtfertigt von den Ermittlungsbehörden Hoffnung gemacht wird, eine Einlassung würde die Polizisten zu einer Freilassung motivieren. Eine polizeiliche Beschuldigtenvernehmung ohne anwaltlichen Beistand ist für Ihren Angehörigen im besten Fall wertlos, regelmäßig aber extrem schädlich für das weitere Verfahren, da eine unvorbereitet und ohne Aktenkenntnis abgegebene Stellungnahme den Tatverdacht regelmäßig zementiert. Daher sollte ohne Zeitverlust ein Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihres Angehörigen, Freundes oder Bekannten beauftragt werden.

Dieser hat in der Haft keine Möglichkeit, bei verschiedenen Verteidigern anzurufen oder im Internet nach einem geeigneten Kollegen zu suchen. Dies können (und sollten) Freunde und Angehörige für ihn tun.

Häufig wird den Angehörigen nicht mitgeteilt, wo der Beschuldigte hingebracht wird, sodass die erste Aufgabe des Verteidigers darin besteht, Ihren Angehörigen oder Freund ausfindig zu machen. Normalerweise werden Beschuldigte nach der Festnahme zum nächstgelegenen Polizeiabschnitt verbracht. Dort versuchen die Polizeibeamten, den Beschuldigten zu vernehmen – mit den bereits skizzierten Folgen für das weitere Verfahren. Wenn Sie uns zeitnah kontaktieren, können wir an dieser ersten Vernehmung teilnehmen.

Wir können Ihren Angehörigen oder Freund dabei unterstützen, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Polizeibeamten sind darauf trainiert, den Beschuldigten formal über sein Schweigerecht zu belehren, ihn dann aber doch zu einer Aussage zu drängen. Wer sich zum ersten Mal einer solchen Befragung ausgesetzt sieht, ist strukturell unterlegen und hat daher in der Regel große Schwierigkeiten, standhaft auf seinem Schweigerecht zu beharren. Ein erfahrener Verteidiger erleichtert dies enorm.

Dabei können wir im Gespräch mit der Polizei auch in Erfahrung bringen, was Ihrem Angehörigen oder Freund überhaupt vorgeworfen wird. Spätestens zur Haftbefehlsverkündung muss dem Verteidiger auch Akteneinsicht gewährt werden. Die Ermittlungsakte ist das wichtigste Verteidigungsmittel.

Wird Ihr Angehöriger, Freund oder Bekannter dem Haftrichter vorgeführt, nehmen wir ebenfalls an diesem Termin teil und verhandeln mit dem Richter über den Nichterlass bzw. die Aufhebung des Haftbefehls oder über die Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Dies geschieht meist im Bereitschaftsgericht am Tempelhofer Damm 12. Erfolgte die Festnahme aufgrund eines bereits zuvor erlassenen Haftbefehls, findet die Haftbefehlsverkündung an Werktagen tagsüber im Amtsgericht Tiergarten in Moabit statt. Muss ein Haftbefehl erlassen werden, kann häufig zumindest  erreicht werden, dass der Haftbefehl nicht in Vollzug gesetzt wird, etwa durch Vereinbarung von Meldeauflagen. Häufig haben Staatsanwaltschaft und Haftrichter die Befürchtung, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren nicht stellen. Es ist die Aufgabe des Verteidigers, diese Befürchtungen auszuräumen.

Sollte der Haftbefehl doch in Vollzug gesetzt werden, unterstützen wir Angehörige und Freunde unseres Mandanten bei der Beantragung von Besuchserlaubnissen und der Vereinbarung von Besuchsterminen in der JVA. Besuche durch Freunde und Angehörige sind in der Regel ab etwa einer Woche nach der Verhaftung möglich. Verteidiger dürfen Ihre Mandanten jederzeit besuchen.