Das Wichtigste vorab: Im Falle einer Verhaftung eines Angehörigen sollten Sie uns unverzüglich auf der Notfallnummer 0151 / 170 059 10 kontaktieren, damit wir Ihren Angehörigen ohne zeitliche Verzögerung im Polizeigewahrsam bzw. im Bereitschaftsgericht aufsuchen und verteidigen können. Die Verteidigung hat im Rahmen von Haftmandaten sehr viele Handlungsmöglichkeiten, ist aber darauf angewiesen, so schnell wie möglich über die Verhaftung informiert zu werden, um das Verfahren frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken zu können. Häufig lässt sich erreichen, dass der Haftbefehl aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt werden muss.
Eine Verhaftung ist nicht nur für den Verhafteten selbst belastend, sondern auch für seine Familienangehörigen, Bekannten und Freunde ein einschneidendes Erlebnis. Wichtig ist, in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen. Das gilt unabhängig davon, ob an den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden etwas dran sein mag oder der Verhaftete unschuldig ist. Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar. Bitte kontaktierte Sie uns im Falle einer Verhaftung eines Angehörigen, Freundes oder Bekannten unmittelbar über unsere
Notfallnummer
0151 / 170 059 10
Die Notfallnummer ist auch außerhalb der Bürozeiten, d. h. nachts und am Wochenende freigeschaltet. Zögern Sie im Falle einer Verhaftung nicht anzurufen, auch wenn es etwa noch sehr früh am morgen ist.