Wir verteidigen schwerpunktmäßig Mandanten gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Körpervetzungsdelikte. Hierzu zählen vor allem Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB