Rezension

Das Nachschlagewerk zum StGB – Fischer StGB in 69. Auflage erschienen

Eingearbeitet wurden 13 Änderungsgesetze mit 8 neu eingefügten Vorschriften. Besonders hervorzuheben sind:

  • Die Neufassungen des § 261 zur Geldwäsche sowie des § 238 zur Nachstellung
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten
  • Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Daneben wurden ca. 400 Entscheidungen vor allem des BGH, aber auch von OLGen und des BVerfG umfassend berücksichtigt. Auch die Einarbeitung der Zeitschriften-Literatur, Beiträge in Festschriften, Monografien und anderen Kommentarwerke kommt nicht zu kurz.

Die einzelnen Vorschriften werden zunächst fett abgedruckt und sodann mit einer kurzen und prägnanten Inhaltsübersicht sowie Hinweisen zur (jüngeren) Entstehungsgeschichten unter dem Gliederungspunkt „Allgemeines“ versehen.

Der Kommentar bildet aufgrund seiner Informationsfülle, Präzision und Aktualität ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle am Strafverfahren Beteiligten.

Und auch die Referendare können sich wieder einmal freuen: Der renommierte Kommentar ist in allen Bundesländern zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassen.

Wer wissen will, was im Strafrecht aktuell zu wissen ist, kommt als Verteidiger, Staatsanwalt, Richter, Referendar oder Studierender an diesem Kommentar nicht vorbei. Der nach wie vor zweistellige Preis ist angemessen. Das Geld gut angelegt.

Thomas Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, Kommentar, 69. Auflage, Beck Verlag, München 2022, 2.912 Seiten, 99,00 €.

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Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren (9. Auflage) und Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung (10. Auflage)

Das Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist bereits in der 9. Auflage, das Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung bereits in der 10. Auflage erschienen, hauptsächlich betreut vom Herausgeber Detlef Burhoff, Rechtsanwalt und außer Dienst befindlicher Richter am Oberlandesgericht Leer/Augsburg. Detlef Burhoff wurde tatkräftig von einem weiteren Richter, einer Fachanwältin und zwei Fachanwälten für Strafrecht unterstützt, die für Qualität und Aktualität der neuen Auflagen stehen.

Zunächst ist für beide Exemplare festzuhalten, dass sie bereits mit ihrem äußeren Erscheinungsbild glänzen: Hardcover, zwei verschieden farbige Lesebändchen, weißes Dünndruckpapier sowie eine durchdachte inhaltliche Darstellung mit unterschiedlichen Schriftgrößen und grau unterlegten Textpassagen.

Auch der Aufbau der beiden Handbücher nach alphabetisch sortierten Schlagwörtern sticht ins Auge. Zwar mag dies zunächst ungewöhnlich erscheinen. Allerdings ist ein solch sachlicher Aufbau wertzuschätzen. Es können in der Regel alle mit dem jeweiligen Stichwort zusammenhängenden Fragen und Probleme geschlossen dargestellt werden. Damit kann sekundenschnell auf die Themen zugegriffen und schnellstmöglich eine Antwort gefunden werden. Für alle Fälle steht dem Leser jedoch auch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis zur Verfügung.

Zudem folgen nach dem jeweiligen Vorwort Hinweise zur Benutzung des Handbuchs, welche unbedingt beachtet werden müssen, um größtmöglich von der Lektüre zu profitieren.

Nach dem jeweiligen im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Schlagwort wird zunächst eine Zusammenfassung „Das Wichtigste in Kürze“ in einem schwarz umrahmten Kasten dargestellt. Danach werden ausführliche Literaturhinweise gesammelt angegeben. In der darauffolgenden ausführlichen Erläuterung des Themas erfolgt eine Hervorhebung der relevanten Stichwörter, sodass man gut den Überblick behält und das Lesen erleichtert wird. Zudem ist besonders hervorzuheben, dass sich in vielen Abschnitten spezielle Hinweise für den Verteidiger und auch Mustertexte befinden, auf die der Verteidiger bei seiner täglichen Arbeit dankbar zurückgreifen kann. Dabei ist besonders hilfreich, dass der Download dieser Mustertexte möglich ist, sodass diese schnell und einfach in die Schriftsätze miteingearbeitet werden können.

Im Einzelnen ist zu den beiden Bänden festzuhalten:

1. Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Der umfangreichere der beiden Bände (mit insgesamt 1.896 Seiten) behandelt das erste Stadium des Strafverfahrens. Das Ermittlungsverfahren, welchem teilweise zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, hat in der Praxis einen erheblichen Einfluss auf den Strafprozess. Schließlich wird der Strafprozess für den Mandanten in vielen Fällen nicht erst in dem an das Ermittlungsverfahren anschließenden Hauptverfahren entschieden.

In der Neuauflage dieses Handbuchs wurden alle Stichwörter aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich. Insbesondere das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10. Dezember 2019, das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ vom 10. Dezember 2019 und das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“ vom 25. Juni 2021 waren Grund für viele Aktualisierungen. Zudem ist noch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vom 9. Dezember 2019, das die die sog. Kinderrechte-Richtlinie EU/2016/800 umsetzt, zu erwähnen. Diese haben die StPO an zahlreichen Stellen geändert und daher auch im Handbuch zu Änderungen bzw. neuen Stichwörtern geführt.

So hat das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ eine vollständige Überarbeitung des Rechts der Pflichtverteidigung erforderlich gemacht.

Neue Stichwörter wurden durch das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“ eingeführt, beispielsweise „Automatische Kennzeichenerfassung“, „Beschlagnahme, Zurückstellung der Benachrichtigung/heimliche Beschlagnahme“ und „Durchsuchung, Durchsuchung zur Nachtzeit“.

Darüber hinaus wurde die seit der 8. Auflage veröffentlichte Rechtsprechung (rund 700! neue Entscheidungen) umfassend und sorgfältig eingearbeitet, wodurch die Aktualität dieses Werks kaum zu übertreffen ist.

2. Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung

Dieser Band (mit insgesamt 1.432 Seiten) ist der strafrechtlichen Hauptverhandlung gewidmet, die nach deutschem Strafrecht der Kernbestandteil jedes Strafverfahrens ist. Als Strafverteidiger muss man schnell und insbesondere auch richtig auf die von dem Gericht gegebenen Hinweise und von der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge reagieren, um die Verfahrensinteressen des Angeklagten zu wahren und zu einem gerechten Urteil zu gelangen. Umfassende Kenntnisse über das strafrechtliche Hauptverfahren für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind daher unabdingbar.

Auch in dieser Neuauflage kam es zu Aktualisierungen und wesentlichen Erweiterungen der Stichwörter, wobei insbesondere das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10. Dezember 2019, das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ vom 10. Dezember 2019, das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“ vom 25. Juni 2021 und das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vom 9. Dezember 2019 einen erheblichen Einfluss hatten.

Zudem wurde hier ebenfalls ein ganz besonderes Augenmerk auf die Auswertung und Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung (rund 600! neue Entscheidungen) gelegt.

Begrüßenswert ist, dass in dem zweiten Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung die grundlegenden Ausführungen zu den Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, insbesondere zur Berufung und Revision, trotz eines dritten Handbuchs für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, weiterhin in dem zweiten Handbuch aufzufinden sind. Denn auch eine elementare Darstellung der Berufung und Revision ist besonders hilfreich in der Praxis.

Obwohl beide Handbücher primär für den Strafverteidiger, unabhängig von seiner im Berufsleben gesammelten Erfahrungen, in allen Lagen des Ermittlungsverfahrens und Hauptverfahrens praktische und zugleich unverzichtbare Arbeitshilfen darstellen, werden sowohl Richter als auch Staatsanwälte zuverlässige Lösungen bezüglich in der Praxis auftretenden Probleme finden.

Das Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung ergänzt das Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wunderbar. Aufgrund der Prägnanz, systematischen Durchdringung des Stoffs, hervorragenden Darstellung aller Themen und des angemessenen Preises (beide Bände für insgesamt 248,00 €) wird eine Kaufempfehlung für beide Exemplare ausgesprochen.

Burhoff, Detlef (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Auflage, ZAP Verlag, Bonn 2022, 129,00 €.

Burhoff, Detlef (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Auflage, ZAP Verlag, Bonn 2022, 119,00 €.

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Ingo Lenßen schreibt ein Buch (und es ist gar nicht mal schlecht).

Ich muss Abbitte leisten. Zu Beginn meines Studiums schrieb ich einen lustigen Song über einen angetüterten Jungen aus dem Bildungsbürgertum, der sich in ein einfältiges Mädchen verguckt, weil es so große Brüste hat. Ich weiß, ich weiß. es waren andere Zeiten.

Du hast noch nie von Vargas Llosa gehört,

suchst Lenßen & Partner in den gelben Seiten.

Du nutzt ICQ und MySpace,

Jungs vom „Gymmi“ kannst du nicht leiden.

Doch das macht mir heute gar nichts.

Baby, heute ist dein Tag.

Denn ich hab was im Tee und du Körbchengröße C

Wer hätte damals ahnen können, dass Ingo Lenßen ein echter Rechtsanwalt und nicht nur eine TV-Rolle ist? Ich mach jetzt auf mea culpa: Ingo Lenßen ist ein echter Rechtsanwalt, den man damals voraussichtlich ohne Schwierigkeiten in den Gelben Seiten gefunden hätte. Und er hat ein Buch geschrieben, auf das es sich lohnt hinzuweisen.

„Der Knast Guide für Verurteilte, Angehörige und Interessierte“ heißt der schmissige Titel, der mir schon deshalb so gut gefällt, weil das Buch ausnahmsweise einmal nicht damit wirbt, für Verteidiger, Richter, Staatsanwälte, Journalisten, Politiker, Beschuldigte, den Milchmann und die hübsche Frau aus dem McDonald’s in der Skalitzer Straße zu sein – also für niemanden so richtig.

Ich finde, es ist ein für die Zielgruppe schönes Buch geworden, das sein Ziel, Ängste vor dem Strafvollzug durch konkrete Informationen über den Alltag von Gefangenen in deutschen Gefängnissen abzubauen, erreichen dürfte.

Das Buch klärt über Rechte der Gefangenen auf, beschreibt den Haftalltag, schildert, wie es um die Zellenausstattung, Kleidung, Essen, Besuche, Telekommunikation, Arbeit und Geld steht und zeigt auch, bei welchen Problemen man besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte. Auch spezifische Probleme und Personen im Knastalltag (Drogen, Menschen aus fremden Kulturkreisen, Frauen, Jugendliche, Alte usw.) werden nicht ausgespart. Das ist alles verdienstvoll und nützlich.

Freilich sind dies immer nur generelle Aussagen, die konkrete Ausgestaltung hängt im föderalen Deutschland stark vom Ort der Strafvollstreckung ab und erstaunlich oft auch von der jeweiligen Anstalt (und der Strafvollstreckungskammer..).

Lustiger Kokolores ist indes der Versuch, an vielen Stellen Knast-Jargon zu vermitteln. Vielleicht geschieht dies, weil die Autoren beweisen wollen, wie nah sie am Ohr der inhaftierten Mandanten sind. Ich verteidige selbst nicht in Vollstreckung und Vollzug, habe aber natürlich regelmäßig Mandanten in Untersuchungshaft und vor einigen Jahren im Referendariat drei Monate in einer Justizvollzugsanstalt gearbeitet. Aber von den vielen Worten, die Inhaftierte angeblich verwenden, habe ich kaum eines im Kontext der JVA je gehört.

Noch nie hat jemand den Staatsanwalt „Oberverdachtsschöpfer“ oder gar „Musiklehrer“ genannt, sich selbst „Student der Knastologie“, den Justizvollzugsbeamten „Schlüsselanhänger oder gerichtliche Schreiben „Fanpost“. Noch nie. Das kam mir beim Lesen ähnlich vor wie damals mit 14, wenn man ein aktuelles Lexikon der Jugendsprache aufschlug und sich wunderte, wie die erwachsenen Autoren auf so einen Quatsch kamen.

Alles in allem aber ein schönes, kompaktes Buch für die angesprochene Zielgruppe in schwierigen Zeiten zum Preis eines gewöhnlichen Abendessens mit Getränk in der Torstraße.

Ingo Lenßen, Robert Scheel: Der Knast-Guide für Verurteilte, Angehörige und Interessierte, 134 Seiten, Beck, München 2022, 19,90 €.

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Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung 3. Auflage

Das Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, begründet von Prof. Dr. Gunter Widmaier und herausgegeben von den Strafverteidigern Prof. Dr. Eckhart Müller, Prof. Dr. Reinhold Schlothauer und Prof. Dr. Christoph Knauer, ist im Jahre 2022 nun bereits in der 3. Auflage erschienen.

Schon beim ersten Durchblättern stellt sich dieses Handbuch als ein herausragendes Werk dar: 13 Teilbereiche werden in insgesamt 83 Paragrafen auf 3.147 Seiten von über 90 erfahrenen und spezialisierten Mitautorinnen und -autoren behandelt.

Die 13 Teilbereiche sind dabei wie folgt gegliedert:

  • Allgemeine Grundlagen der Strafverteidigung
  • Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
  • Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
  • Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils
  • Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
  • Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens
  • Spezifisches Berufswissen
  • Risiken der Strafverteidigung
  • Finanzielle und steuerliche Aspekte der Strafverteidigung
  • Spezialgebiete der Strafverteidigung
  • Zeugen und Verletztenbeteiligung
  • Verteidigung und Sachverständigenbeweis
  • Allgemeine Kriminalistik

Dieses Handbuch bietet somit vielfältige rechtliche und taktische Hinweise in allen Verfahrensstadien. Es umfasst nicht nur das materielle und prozessuale Strafrecht, sondern auch zahlreiche weitere Beiträge zur Verteidigertätigkeit, zu Kriminalistik und Kriminaltechnik.

Seit Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2014 ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Ganz im Gegenteil: Es gab zahlreiche vielfältige strafrechtliche Gesetzesänderungen.

Die bisherigen Beiträge wurden überarbeitet und die jüngsten Reformen (insbesondere zum StGB, zur StPO und BRAO) eingearbeitet, wodurch das Inhaltsverzeichnis teilweise gestrafft und teilweise um neue, aktuelle Beiträge erweitert wurde, so um „Verwertungsverbote“ in § 24.

Neben einer grundlegenden Bearbeitung des Handbuchs sorgen auch zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.

Zudem wurde die einschlägige Rechtsprechung bis Juni 2021 in diesem Werk berücksichtigt.

Die Kommentierung ist äußerst aktuell, umfassend und detailliert. Trotz des großen Umfangs  ist dieses Werk klar strukturiert, praxisorientiert und sprachlich wunderbar gelungen. Aufgrund des Randnummernsystems kann man sich mühelos orientieren. Das Exemplar imponiert mit seinen zahlreichen Formulierungsvorschlägen, Checklisten und Praxistipps, die deutlich grafisch abgesetzt sind, wodurch sich der Leser schnell zurechtfindet.

Das Handbuch ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und will hilfreiche Antworten auf die in der täglichen Arbeit häufig aufkommenden sowie seltenen und unvorhersehbaren Probleme geben.

Auch wenn dieses Werk sich grundsätzlich primär an jeden Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts tätig ist, richtet, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Handbuch auch für Strafrichter, Staatsanwälte, Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare, Sachverständige und Polizeibeamte.

Aufgrund der vorgenannten Aspekte und der praxisnahen Aufbereitung dieses Exemplars sprechen wir eine klare Kaufempfehlung aus.

Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Auflage, Beck-Verlag, München 2022, 3.147 Seiten, 239,00 €.

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Münchener Kommentar Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht I, JGG in 4. Auflage erschienen

Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch ist bekanntlich eines der wichtigsten Handwerkszeuge der Strafrechtler. Er vereint auf ca. zweieinhalb tausend Seite je Band vertiefte Informationen, die aktuelle Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur. Mithilfe seiner klaren Gliederung und der systematischen Durchdringung des Stoffs ist es möglich, auch auf die schwierigsten Fragen eine vernünftige Antwort zu finden.

Wie bei Großkommentaren üblich werden die einzelnen Bände nicht gleichzeitig, sondern sukzessive aktualisiert. Der 7. Band (in der Vorauflage Band 6) ist nun unter der Bandredaktion von Professor Marco Mansdörfer neu in vierter Auflage erschienen. Er erläutert zahlreiche in der Praxis besonders relevante Nebenstrafrechtsgebiete. Konkret sind Kommentierungen zu folgenden Gesetzen enthalten:

  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Grundstoffüberwachungsverordnung (GÜG)
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Transplantationsgesetz (TPG)
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Vereinsgesetz
  • Versammlungsgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Der Schwerpunkt liegt deutlich im Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafrecht. Mehr als die Hälfte der Seiten beschäftigen sich hiermit. Der von Laue, Radtke und Scholze verantworteten JGG-Kommentierung wurden – obwohl sie es sogar aufs Cover geschafft hat – nur 200 Seiten spendiert.

Dies führt auch zu einer Ungleichverteilung der Bearbeiter. Zwar sind nur 6 der 14 Bearbeiter im Hauptberuf Wissenschaftler. 4 sind Richter, die übrigen Staatsanwälte, Kriminaldirekt oder Rechtsanwalt (1). Allerdings werden die wichtigen Gesetze weit überwiegend von Wissenschaftlern kommentiert. Im Arzneimittelstrafrecht ist dies Professor Freund aus Marburg, für das Betäubungsmittelgesetz Dr. Mustafa Oğlakcioğlu und für das Jugendgerichtsgesetz Professor Laue aus Heidelberg. Trotzdem bemühen sich die Autoren häufig auch um einen Praktikerblick, der ihnen aber zuweilen (naturgemäß) schwer fällt.

Die Neuauflage war notwendig geworden weil der Gesetzgeber umtriebig ist.

Insbesondere im Arzneimittelgesetz sind zahlreiche Änderungen zu verzeichnen. Im Anti-Doping-Gesetz wurde ganz aktuell der § 4a AntiDopG eingefügt (»Kronzeugenregelung«). Beim Tierschutzgesetz ist als letzte Änderung vom 18. Juni 2021 das Verbot des Kükentötens besonders hervorzuheben.

Die Kommentierung ist gewohnt umfangreich, in Teilen äußerst detailliert und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein. Trotz des großen Umfangs der Kommentierung ist die Darstellung sehr übersichtlich, das Stichwortverzeichnis hilfreich.

Die Kommentierung der einzelnen Normen der Nebenstrafrechtsgesetze ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Zunächst wird der Gesetzestext fett gedruckt wiedergegeben. Danach wird bei besonders umfangreichen Normen das vom Kommentator empfohlene Schrifttum gesammelt angegeben und eine Übersicht über die Kommentierung der Norm abgebildet. In dem darauffolgenden klar formulierten und gut strukturierten Text sind die Überschriften bzw. die wesentlichen Schlüsselbegriffe und Schlagwörter fett gedruckt. Dadurch springen diese dem Leser gleich ins Auge und er behält den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung. Darüber hinaus ist besonders positiv hervorzuheben, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Wer sich intensiv mit dem Nebenstrafrecht, insbesondere dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen will oder muss, wird für zahlreiche Fragestellungen nicht um den 7. Band des MüKo herumkommen.

Wir sprechen eine Kaufempfehlung aus, auch weil die 429,00 € für den Band (bzw. 1.725,00 € bei Abnahme aller Bände der aktuellen Auflage) durch eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung schnell wieder reingeholt sein sollten. Und im Regal sieht’s auch schick aus.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht I, 4. Auflage, Beck, München 2021.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 4: §§ 185–262 – in 4. Auflage erschienen

Der Beck-Verlag aktualisiert seit einiger Zeit seinen Münchener Kommentar und man kann wirklich nicht meckern. Zuletzt ist der 3. Band in 4. Auflage erschienen, nun auch der 4. Band ebenfalls in der vierten Auflage.

Wer unsere bisherigen Besprechungen verfolgt hat, weiß, dass wir dem MüKo StGB viel abgewinnen können: prägnante Zusammenfassungen des wissenschaftlichen Meinungsstands, realitätsnahe Lösungsvorschläge und eine umfassende Auswertung der neuesten Rechtsprechung zeichnen den Großkommentar aus.

In Band 4 werden unter der Redaktion von Professor Dr. Günther M. Sander die §§ 185–262 StGB besprochen. Darunter sind (bekanntlich) praxisrelevante Straftatbestände wie

  • Beleidigung
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
  • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub und Erpressung
  • Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche

Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung. Das übliche also. In der 4. Auflage wurden die Kommentierungen umfangreich aktualisiert und überarbeitet. Das war auch nötig angesichts der besonderen Aktivität des Gesetzgebers, zum Beispiel bzgl. der Neusortierung der Diebstahlsqualifikationen. Auch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch und das BVerfG-Urteil zu § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) werden in dieser Neuauflage intensiv erläutert. Literatur und Rechtsprechung sind nun auf dem Stand Dezember 2020. Kinder, wie die Zeit vergeht.

Es mag Kollegen geben, die nicht alle Bände des MüKo benötigen – der 4. Band ist angesichts der Allgegenwärtigkeit der besprochenen Tatbestände aber ein Muss.

Formal ist das Übliche festzustellen: Den Kommentierungen sind stets Gliederungen vorangestellt, die dem Leser den Inhalt anzeigen. Sodann geben die Kommentierungen in der Regel einen Überblick über den Regelungszusammenhang der Norm und den Normzweck, erläutern dann die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen und darauf die relevanten Probleme einiger Themengebiete des Allgemeinen Teils des Strafrechts, wobei die Schwerpunkte nach Aktualität gesetzt werden. Die Darstellung ist sehr übersichtlich und grandios lesbar. Die Erläuterungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch weisen auch einen Anhang auf. So wird in dem Anhang zu § 219 StGB das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten wiedergegeben.

Insgesamt zeichnet sich (auch) der vierte Band durch genau jene Qualität und Quantität aus, welche man von einem derartigen – zumal auch mit insgesamt 359,00 € nicht ganz billigen – Band eines Großkommentars erwarten kann.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 4 (§§ 185–262), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2021, 2237 Seiten, 359,00 €.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 3 – §§ 80–184k – in 4. Auflage erschienen

Jeder, der sich einmal ausführlich wissenschaftlichen oder praktischen Fragen des Strafrechts widmen musste, kennt den Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Die Kommentarreihe erläutert nicht nur das gesamte Strafgesetzbuch, sondern auch bedeutsame Bereiche des Nebenstrafrechts und ist somit ein essentielles Werkzeug sowie ein unverzichtbarer Bestandteil im Bücherregal eines jeden (Straf-)Juristen.

Im Jahr 2021 ist nun auch der 3. Band, redaktionell verantwortet von Dr. Jürgen Schäfer, in der 4. Auflage erschienen, welcher die ersten Vorschriften des Besonderen Teils des Strafrechts (§§ 80– 184k StGB) kommentiert und dabei zahlreiche Straftatbestände vereint, die in der juristischen Ausbildung als auch in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind, darunter:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Hausfriedensbruch
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Verdächtigung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung sowie
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Praxis etwas seltener anzutreffen, aber nicht weniger interessant, sind die Erläuterungen zum Friedensverrat, Hochverrat und zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit, zu Straftaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, Straftaten gegen die Landesverteidigung, zu Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie.

In der 4. Auflage, an der erlesene und wohlbekannte Bearbeiter mitgewirkt haben, wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Band 3 des Münchener Kommentars zum StGB hat auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur vom Dezember 2020. Es konnte jedoch an zahlreichen Stellen auch neuere Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt werden. So wurden beispielsweise das Änderungsgesetz zur Versuchsstrafbarkeit des sog. „Cyber-Groomings“ und die neue Rechtslage zum sog. „Upskirting“ sowie das 60. StrÄndG („Modernisierung des Schriftenbegriffs“) ausführlich eingearbeitet.

Trotz des großen Umfangs der Kommentierung der einzelnen Normen auf insgesamt 1855 Seiten findet man sich in den jeweiligen Textabschnitten aufgrund der einheitlichen Darstellung (Gesetzestext – Schrifttum – Übersicht – Texterläuterung mit fettgedruckten Überschriften und Schlüsselwörtern – in den Fußnoten angegebene Literatur und Verweise) hervorragend zurecht.

Letztendlich vereint der Münchener Kommentar alles, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Die Kommentarreihe stellt die aktuellen Entwicklungen des Strafrechts nicht nur in einer wissenschaftlichen Tiefe dar, sondern berücksichtigt auch gerade die Bedürfnisse der Praxis.

Das Werk ist somit zu einem zuverlässigen Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftlicher und natürlich für alle, die auf andere Weise in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben, bei der Bewältigung jeglicher strafrechtlicher Probleme geworden.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 3 (§§ 80–184k), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2021, 1855 Seiten, 349,00 €.

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Meyer-Goßner/Schmitt – in 64. Auflage erschienen

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist kürzlich in bereits 64. Auflage erschienen, erneut hauptsächlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Das Strafprozessrecht stellt die Königsdisziplin der Strafverteidigung dar, weshalb ausgezeichnete Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet unabdingbar sind. Der Kurz-Kommentar vermittelt diese Kenntnisse hervorragend, da er an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, klar gegliedert und gut verständlich ist. Mithilfe kurzer und knapper Sätze sowie lobenswert ausgewählter Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung wird die Informationsdichte hochgehalten. Für den in der Strafverteidigung tätigen Juristen ist dieser Kurz-Kommentar somit ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag.

Aufgrund der jährlichen Neuauflage dieses Werks bietet er bemerkenswerte Aktualität und berücksichtigt an zahlreichen Stellen die neueste Rechtsprechung und Literatur, was für für die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist.

Uns ist kein Strafverteidiger bekannt, der diesen Kommentar nicht neben seinem Schreibtisch liegen hätte, bei den meisten ist er auch stets auf dem neuesten Stand.

Und eine wichtige Info für Referendare: Der Meyer-Goßner/Schmitt ist in allen Bundesländern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassen. Es dürfte empfehlenswert sein, sich bereits im Studium mit dem Kommentar vertraut zu machen. Der damit verbundene Zeitvorteil in späteren Prüfungen kann am Ende leicht den Unterschied machen.

Meyer-Goßner/Schmitt 2021

In der aktuellen Ausgabe sind alle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht berücksichtigt worden. In den Kurz-Kommentar wurden folgende – beispielhaft aufgezählte – Aktivitäten des Gesetzgebers eingearbeitet:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Neuregelungen der Bestandsdatenauskunft und Erhebung von Nutzungsdaten
  • Europäisches Staatsanwaltsgesetz
  • Hinweise zum geplanten StPO-Fortentwicklungsgesetz

Aus den wesentlichen zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien folgende genannt:

  • BGH-Entscheidung zur Nebenklagebefugnis (BGH NStZ 20, 745)
  • BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei Berufsgeheimnisträgern (BGH StB 44/20 vom 27.01.2021)
  • BVerfG-Entscheidung zu Fragen der Terminierung während der Corona-Pandemie (NJW 20, 2327)
  • EGMR-Entscheidung zur Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  • EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 21, 531)

Die Neuauflage enthält alles, was der Rechtsanwender ad hoc wissen muss. Für die tiefere Recherche stehen Fundstellen zur Verfügung.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist angemessen für dieses in der strafrechtlichen Praxis nicht wegzudenkende Arbeitsmittel.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 64. Auflage, Beck-Verlag, München 2021, 2677 Seiten, 99 €.

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Burhoff: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Auflage 2021

Der berühmteste deutsche Schnauzbartträger nach Dieter Zetsche und Autor des einzigen relevanten deutschen Strafrechtsblogs hat wieder eines seiner zahlreichen Handbücher für alle Lebenslagen auf den neuesten Stand gebracht. Wir fragen uns angesichts seines riesigen Outputs manchmal, ob es wirklich nur einen Burhoff gibt, oder ob Burhoff nicht in Wirklichkeit ein Drilling ist und alle drei Burhöffer je 19,3 Stunden am Tag im Keller an ihren Rechnern sitzen, Rechtsprechung auswerten und ins Blog und auf die Bücher verteilen, damit diese außergewöhnlich aktuell bleiben. (Ja, wir wissen, dass Burhoff „nur“ der Herausgeber ist).

Das aktuellste Werk ist die 6. Auflage des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, wie gewohnt im ZAP-Verlag erschienen.

Über die Relevanz dieses Rechtsgebiets müssen kaum Worte verloren werden. Ärger mit Polizei und Gericht mag in vielen Fällen lästig sein – wenn aber der Verlust der Fahrerlaubnis droht, sind Mandanten häufig existenziell gefährdet. Denn zum Arbeitsplatz muss man trotzdem kommen, die Kinder trotzdem von der Kindsmutter abholen. So groß wie die Not der Rechtssuchenden sind auch die Anforderungen an den Rechtsanwalt angesichts sprudelnder Rechtsprechung, sich fortentwickelnder Technik und immer neuer Ideen des Gesetzgebers. Burhoff bietet hier verlässliche, sehr praxisnahe Hilfe und hat auch uns schon in vielen Fällen den entscheidenden Tipp gegeben.

Auf fast 2.000 Seiten führt Burhoff auch in diesem Handbuch alphabetisch sortiert durch die Materie – von A wie Ablehnung eines Richters bis Z wie Zwischenverfahren. Der Leser findet sich leicht zurecht. Wer sein Problem nicht unter die großen Begriffe subsumieren kann, wird im 50seitigen Sachregister fündig.

Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren

Die materiellen Fragen der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeiten (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung und Verstöße gegen § 24a StVG als häufigste Verkehrsordnungswidrigkeiten) und die technischen und verfahrensrechtlichen Probleme halten sich anteilig etwa die Waage.

In der Neuauflage sind unter anderem der Streitstand rund um die 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 20. April 2020, die verfahrensrechtlichen Änderungen, die das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 mit sich gebracht hat, sowie die aktuelle Rechtsprechung zu den Rohmessdaten unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18 berücksichtigt.

Adressat des Werks ist expressiv verbis der Verteidiger. Entsprechend gibt es zahlreiche Praxishilfen und -hinweise, Formulierungshilfen sowie Checklisten. Alle Muster stehen zum Download zur Verfügung.

Im Ergebnis kommt man als Verteidiger im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren an diesem Buch nicht vorbei. Die 129,00 € sind gut angelegt.

Burhoff (Hrsg.): Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, ZAP, Bonn, 129,00 €.

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„Rechtsgeschichten“ von Tobias Freudenberg

Ganz bald ist Weihnachten, und wer heute oder morgen nicht mit den anderen Verrückten in den Shoppingcentern der Republik Viren verbreiten will, und nicht wie der Autor bereits alle Geschenke beisammen oder immerhin auf dem Postweg oder jedenfalls bereits in seinem Kopf fertig ausgearbeitet hat, der bestellt vielleicht für den Juristen seines Vertrauens – bei 200.000 bundesdeutschen Juristen kennt jeder einen über höchstens zwei Ecken – dieses schmucke, dunkelblau mit goldenen Buchstaben umwickelte Büchlein vom NJW-Chefkolumnisten (jaja, auch Chefredakteur) Tobias Freudenberg.

Klar, Freudenberg betreibt hier üble Zweitverwertung, sind doch alle Kolumnen bereits einmal in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) oder der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) erschienen und lediglich nach den handelnden Akteuren neu sortiert: Rechtsanwälte (10-35), Richter (36-61), Gesetzgeber (62-83), Rechtswissenschaftler (84-97) und sonstige.

Freudenbergs Humor ist wahrscheinlich der seiner dreifach volljährigen Leser, meiner ist es nicht ganz, auch weil nach jedem gelungenen Scherz die Erklärung nachgereicht wird – wie bei Verstehen Sie Spaß unter Frank Elstner.

Ich muss dennoch einräumen, an vielen Stellen gelacht zu haben, was meinen Sitznachbarn im Zug nach Hamburg, der in Verschwiegenheitsdingen dem Kollegen aus der allerersten Kolumne in nichts nachstehen wollte, zuweilen irritiert hat. Aber die von Kanzleinamen inspirierten Friseursalons (Steffi & Partner oder Gisela, Gisela & Heidi) hatten Witz.

Zu bemängeln ist allenfalls, dass mehrere Ideen für Kolumnen offenbar auf Fachtagungen entstanden, wo der Autor ein Drittel seiner Arbeitszeit zu verbringen scheint, und dann – entgegen jede Erwartung – doch nicht recht zünden.

Ein wirklich hübsch aufgemachtes Buch also für diejenigen Juristen, die zwischen Gans und Keksen das Geschrei ihrer Neffen oder das Lamentieren ihrer Geschwister über die Corona-Beschränkungen nicht mehr aushalten und sich in die innere Emigration begeben, um wenigstens für ein Stündchen etwas Normalität einkehren zu lassen. Dies sollte den vielleicht etwas hoch gegriffenen Preis von 24,90 € allemal wert sein.

Freudenberg, Tobias: Rechtsgeschichten. C.H.Beck, München 2021, 118. Seiten, 24,90 €. ISBN 978-3-406-76785-2

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