Beleidigung und Körperverletzung vor Supermarkt – Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO

Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl. Darin wurde ihm vorgeworfen, den stellvertretenden Marktleiter eines Supermarkts mit den Worten „Nazisau, Rockerschwein“ beschimpft und ihn in das Gesicht gespuckt zu haben. Zudem soll unser Mandant mit dem rechten Bein in Richtung des Zeugen getreten und ihn am linken Oberschenkel getroffen haben. Hintergrund der Auseinandersetzung waren Unstimmigkeiten darüber, ob unser Mandant mit seinem minderjährigen Kind trotz Pandemieverordnung den Supermarkt betreten dürfe.

Nach Akteneinsicht kamen bereits erhebliche Zweifel auf, ob der Zeuge den Sachverhalt wahrheitsgemäß beschrieben hatte. Es irritierte bereits, dass der Zeuge in den verschiedenen Vernehmungssituationen ganz unterschiedliche Funktionen bekundete, die er in dem Markt ausgeübt haben will. Zunächst erklärte er, als Sicherheitsmitarbeiter tätig gewesen zu sein. In seiner späteren Vernehmung gab er an, stellvertretender Marktleiter zu sein.

Zudem hatte das Spucken und die Beleidigungen lediglich der angebliche Marktleiter, nicht aber weitere Mitarbeiter gesehen, obgleich letztere aufgrund ihrer beruflichen Stellung ebenfalls im Lager des Zeugen zu vermuten gewesen wären.

Die Handlungen unseres Mandanten waren jedoch nicht gemäß § 32 StGB gerechtfertigt. Daher regte Rechtsanwalt Stern an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Rechtsanwalt Stern führte aus, dass die Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und Berufstätigkeit unseren Mandaten schnell an die Grenzen seiner Belastbarkeit gebracht hatten. Dass man sich unter diesen Umständen nicht in jeder sozialen Situation so verhält, wie es Sitte ist, erschien menschlich nachvollziehbar.

Das Amtsgericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Stern im Ergebnis an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Dadurch unterblieb eine Eintragung in das Bundeszentralregister. Unser Mandant gilt weiterhin als unschuldig.

9 comments

XKBwCmeOvJIqyHG

mCQOhEuK

bdUxfwsECkZS

rmqtcQGvBPHjFzw

VEciuTARrz

BSfTWOveyNjngRAl

LiXsveqC

toqGkshvPVwjKLJb

bWFkVHMedSpnXwT

XsutQjRZOL

Schreibe einen Kommentar